Darf man eine Lebensversicherung für Kind abschließen trotz Privatinsolvenz?

5 Antworten

Hallo, meine Bekannte befindet sich derzeit im Insolvenzverfahren.

Wie lange noch? Wohlverhaltensphase?

Sie möchte für Ihren 1 jährigen Sohn eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließen.

Es gibt keine gehirnamputiertere Geldanlage für ein Kind als eine KLV. Abschließen darf sie es aber. Wie wäre es stattdessen mit einem chilligen Fondssparplan?

Wie siehts aus mit einer Lebensversicherung mit Kapitalanlage auf Fonds  + Cap ;)

@Kirschkerze

Ist auch Unsinn, viel zu teuer und unflexibel. Ein einfacher Fondssparplan tut es.

ja in der Wohlverhaltensphase, 2-3 Jahre glaub ich noch

Als mein Sohn geboren wurde, wollten wir auch eine Lebensversicherung für ihn. Wir wurden nur ausgelacht. Uns wurde mitgeteilt, daß unter 14 Jahren nichts möglich wäre. Auf unsere Frage nach dem Warum, gab man so ziemlich verdeckt die Aussage, daß es für die Kinder mitunter zu gefährlich sei.

Ja, darf sie.

Sie hat ja noch den Selbstbehalt und mit dem darf sie machen, was sie möchte.

Aber sinnvoll ist so eine Lebensversicherung absolut nicht.

Wie wäre es denn mit Fondssparen?

Wenn der Vertrag auf den Namen des Sohnes läuft und sie die Einzahlung vom Freibetrag zahlen kann dann darf sie das ja

Der 1 jährige Sohn kann nicht Versicherungsnehmer sein.

@kevin1905

Deswegen kann der Vertrag aber auf ihn lauten, nennt sich versicherte Person. Der versicherungsnehmer zahlt für den Vetrag und der Vertrag kann auf en Namen der versicherten Person lauten. Der Versicherungsnehmer ist nicht gleich dem Begünstigten

@kevin1905

Selbstverständlich kann er das.

Seine Eltern als Sorgeberechtigte können das einfach so bestimmen.

@Kirschkerze

VP ist etwas anderes als ein VN. Wenn du mal eine Beratung und Abschlüsse in der bAV gemacht hast, wirst du es merken, dass das relevant ist.

Der Versicherungsnehmer ist nicht gleich dem Begünstigten

Beitragszahler und Begünstigter sollten allerdings identisch sein, sonst gibt es ggf. ein steuerliches Problem.

@Menuett

Der Versicherungsnehmer hat alle Rechte und Pflichten am Vertrag. Einen Vertrag zu schließen, der ein Dauerschuldverhältnis begründet, liegt jenseits der Macht eines Minderjährigen.

Er ist minderjährig, geht ja gar nicht^^

halt als versicherte Person...

Eigentlich würde die Versicherung da gar keine vergeben, selbst wenn sie dürfte. Da ist zu hohes Risiko.

Eine kapitalbildende Versicherung ist kein Kredit. Da wird keine Bonität überprüft

Darum geht es nicht. Das Risiko, das der Sohn "zufällig" und auf "natürliche Art" stirbt ist zu hoch.

@DerSchokokeks64

A) schwachsinn b) eine kapitalbildende Lebensversicherung ist keine Risikolebensversicherung!!! Hier würde die Mutter maximal das Ersparte bekommen und keine Versicherungsprämie

@Kirschkerze

Eine KLV hat immer eine von Anfang festgeschriebene Todesfallleistung, welche sich durch ggf. Überchüsse erhöht. Da der Risikokostenanteil am Beitrag höher ist als bei einer identischen Rentenversicherung ist die Ablaufleistung der KLV immer geringer.

Stimmt, verwechselt ;)