Darf man ein Zweihandmesser unter 12cm Klingenlänge mit sich in der Öffendlichkeit Führen?

3 Antworten

Wenn es keine Waffe ist (deshalb wäre ein Link oder ein Bild des Messers nicht schlecht, falls du dir da nicht sicher bist) dann kann das Zweihandmesser sogar weit über 12cm lang sein, weil es für Klappmesser, die zweihändig zu öffnen sind, keine! Längenbegrenzung gibt. Wenn es eine Waffe ist, dann darf es sowieso nicht geführt werden, egal wie lange die Klinge ist..

Und der §§ Nachweis: (Es gilt das, was da NICHT steht)

§42a WaffG

(1) Es ist verboten....Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)...zu führen

Das bedeutet:  Messer , die nicht einhändig festzustellen sind (also nur mit zwei Händen zu verriegeln sind) dürfen geführt werden..

Shalidor  16.05.2017, 21:29

Selbst Messer, die man einhändig verriegeln kann, dürfen geführt werden. Halt nur dann, wenn man die Klinge nur mit zwei Händen öffnen kann. Dieses Gesetz ist so dermaßen ungenau geschrieben, das ist der Wahnsinn...

Lestigter  16.05.2017, 21:37
@Shalidor

Entschuldige - aber das muss man sich ja mehrmals durchlesen, um die Ausmaße des Unsinns zu begreifen..

"Selbst Messer, die man einhändig verriegeln kann, dürfen geführt werden"

Du schreibst hier, dass ein Messer, das man mit EINER HAND verriegeln kann geführt werden dürfen..

und jetzt kommts

"Halt nur dann, wenn man die Klinge nur mit zwei Händen öffnen kann."

HaHaHaHaHa  - Ja wie jetzt - mit einer Hand oder mit Zweien?

Wenn man zwei Hände "braucht", dann ist es doch kein "Ein(e)handmesser mehr - kapierst du das wirklich nicht ? - Du weist ja nicht mal, was "Einhandmesser" bedeutet, oder willst du nur hier rumtrollen und stellst dich superblöd??

Hast du irgend ein Beispiel für diesen wirklich großartigen Blödsinn, der eigentlich eingerahmt werden müsst?

Das müsste gekrönt werden, das ist einsame Spitze!

Welcher Teil an dem Gesetz hier "ungenau" sein soll weis ich nicht, aber ich weis, wo hier der "Wahnsinn" Zuhause ist...

Du darfst sogar ein Klappmesser mit einer Klingenlänge über 12 cm führen, wenn du zum Öffnen des Messers beide Hände benötigst. § 42a Waffengesetz verbietet neben dem Führen von Anscheinswaffen und Hieb- und Stoßwaffen das Führen einhändig feststellbarer Klappmesser sowie das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Tipp für ein gesetzeskonformes Klappmesser: Opinel # 13

https://www.amazon.de/Opinel-122136-Riesen-Opinel-Gr%C3%B6%C3%9Fe-Sperrklinge/dp/B000ODL1LU

Shalidor  16.05.2017, 21:28

Einhändig FESTELLBARER Messer. Ein Messer, dessen Klinge man einhändig öffnen kann, aber keine Arretierung besitzen, fallen nicht unter §42a. Sprich alle Einhandmesser mit Slipjoint und Friction Folder.

Lestigter  16.05.2017, 21:44
@Shalidor

Einhändig FESTELLBARER Messer

Und was unterscheidet dein Kommentar jetzt von dem Satz "verbietet ..... das Führen einhändig feststellbarer Klappmesser "?

Das du das nur mit anderen Worten wiederholst ist dir nicht klar?  - Was bist denn du für einer?

Falls noch nicht gemerkt, es gibt keine Punkte mehr bei GF für irgendwas schreiben, und sei es noch so Blödsinn oder Wiederholung des geschriebenen -Es gibt nur Punkte, wenn das einer positiv bewertet!

Laut dem Waffengesetz §42a darf man in Deutschland folgende Messer in der Öffentlichkeit mit sich führen:

  • Messer mit einer feststehenden Klinge, die nicht mehr als 12cm lang ist.
  • Klappmesser, die so gebaut sind, dass man sie mit einer Hand öffnen UND feststellen kann. Sogenannte arretierbare Einhandmesser. Allerdings muss die Klinge eben auch feststellbar sein. Messer, deren Klinge einhändig ausklappbar sind, es allerdings keinen Feststellmechanismus gibt, dürfen ebenso geführt werden. Ebenso Messer, die man nur mit zwei Händen öffnen kann (erkennbar an der Kerbe in der Klinge, dem "Nagelhau") und eine Arretierung haben.
Lestigter  16.05.2017, 21:40

Und schon wieder nicht ganz richtig!

Es gibt auch Messer, die nur einen Nagelhau haben und mit einer Hand verriegelt werden können . Und das BKA sagt, dass die auch unter den §42a fallen und nicht geführt werden dürfen...

Shalidor  17.05.2017, 18:26
@Lestigter

Demnach dürfte man kein einziges Messer mit Verriegelung führen. Das macht aber wenig Sinn. Und im Gesetz steht wortwörtlich "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)". Und ein Messer, dessen Klinge man nur mit zwei Händen öffnen kann (Nagelhau), zählt eben nicht zu den Einhandmessern. Demnach fällt es laut diesem § nicht unter das Führungsverbot. Was das BKA sagt ist mir doch egal, solange es nicht offiziell in diesem Gesetz steht. Denn das tut es ja nicht.

Allerdings ist das alles ja eh nur theoretisch. In der Praxis würde ein Polizist nie auf die Idee kommen, ein Zweihandmesser (selbst mit Arretierung) mit dieser Begründung abzunehmen oder ein Bußgeld zu verlangen. Mal abgesehen davon musst du erstmal in eine Situation kommen, in der du durchsucht wirst. Und wenn dies der Fall ist haste eh schon irgendwas angestellt.

Lestigter  18.05.2017, 06:20
@Shalidor

Du kennst dich nicht aus.

Das BKA ist die einzige Stelle, die bei Unstimmigkeiten das entscheidet. Steht doch sich so im WaffG, das bei Unklarheiten das geklärt wird.

Wer denkst du ist die "Behörde" die laut WaffG 2, Abs 5 hier "entscheidet? Das ist das BKA, du Maerchenerzaehler..

Was nicht im WaffG steht ist, das Einhandmesser einen Pin oder sonst was haben müssen zu oeffnen.

Da steht " Oeffnungshilfe" und das kann alles sein. Ansonsten steht da auch nur " einhaendig feststellbar" und kein Wort, wie oder mit was. Das ein Nagelhau automatisch "zweihändig" bedeutet, hast du dir ausgedacht, das steht nirgends und du kannst es auch nicht zeigen, wo es steht...

Warum siehst du nicht nach, warum hier das Böker Foxtrott II vom BKA als "einhaendig feststellbar" eingestuft wurde, obwohl es nur einen Nagelhau hat?

Aber da du ja noch nicht mal weist dass die Feststellungsbescheide des BKA vom Gesetzgeber in Auftrag gegeben werden und Gültigkeit haben, brauche ich nicht weiter zu schreiben...

Auf den weiteren Unsinn gehe ich gar noch mehr ein, das ist Kinderkram...

Shalidor  18.05.2017, 12:40
@Lestigter

Du willst mir also demnach sagem, dass sämtliche Messer, deren Klinge auch nur irgendwie arretiert werden können, unter das Führungsverbot fallen? Wenn das so wäre, warum bitte schreiben die im 42a dann extra noch "Einhandmesser" dazu? Der Satz "Klappmesser mit Arretierung" hätte dann ja gereicht. Aber nein, da steht "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)". Und das wird von den meisten Menschen und wohl Polizisten auch so interpretiert. Aber da brauchen wir jetzt nicht blöd rum diskutieren. Ich trage mein feststellbares Messer weiterhin in der Öffentlichkeit.

Lestigter  18.05.2017, 20:00
@Shalidor

Nein ,wir müssen nicht weiter diskutieren - Weil du unfähig bist, den betreffenden Feststellungsbescheid zu kommentieren, der genau das feststellt, was du ja angeblich nicht glauben willst. Dass es darfauf ankommt, ob man ein Messer einhändig öffnen und verriegeln kann oder nicht. - Egal wie man das macht...

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/121001FbZ269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Lies das bitte und dann versuch zu verstehen  - auch wenns schwer ist für einen besserwissenden Dickschädel, warum das nicht getragen werden darf! - Kannst du mit dem Satz " Bei der Handhabung wurde festgestellt, dass sich das Messer auch mit einer Hand öffnen lässt" nicht anfangen?

Entweder die haben recht und du bist ein Lügner oder sie haben unrecht und du hast Recht.. Egal wie "blöd" das für dich ist..

Wie gesagt - Das BKA ist die alleinige Behörde, die sowas in Deutschland feststellt (wenn man dich mal aussen vor lässt, der das besser weis. aber nur für sich selbst spricht..)

Aber du bist ja immer noch auf dem Stand "Was das BKA sagt ist mir doch egal, " - dumm nur, dass Staatsanwaltschaft und richter das genau andersrum sehen ..

Wenn du an einen gerätst, der dein Messer mit einer Hand aufbringt, hast Du 50-300 Euro Lehrgeld zu zahlen + Verlust des Messers + Vernichtungskosten (und wenn du da auch so einen auf schlau machst, dann noch die Verhandlungskosten dazu) - Und wenn ich ein "Zweihandmesser" mit Daumen und Zeigefinger an der Klinge halte und den Griff ausschnippe, dann bringe ich viele Messer mit Nagelkerbe zum verriegeln. nirgendwo!! steht, wie man das mit einer Hand aufmachen muss

Die Stelle wo das steht ,dass  hier ein Messer mit einer Nagelkerbe IMMER ein Zweihandmesser ist bleibst du schuldig, weil von dir erfunden.. schön "blöd"..

Shalidor  19.05.2017, 10:09
@Lestigter

Kannst du mal aufhören mich zu provozieren und zu beleidigen? Das zeugt nämlich wohl eher von Unfähigkeit und Dummheit.

Lestigter  19.05.2017, 19:03
@Shalidor

Demnach dürfte man kein einziges Messer mit Verriegelung führen. Das macht aber wenig Sinn.

Ist aber so - und du hast außer deiner eigenen Meinung auch keinen Nachweis..

Und ein Messer, dessen Klinge man nur mit zwei Händen öffnen kann (Nagelhau), zählt eben nicht zu den Einhandmessern.

Quelle? - Hast du keine, selbst erfunden...

Mal abgesehen davon musst du erstmal in eine Situation kommen, in der du durchsucht wirst.

Einfach mal Abends durchs Frankfurter Bahnhofsviertel schlendern und in einen Personenkontrolle kommen..

Shalidor  20.05.2017, 10:37
@Lestigter

Dass ein Messer, welches man nicht ein händig öffnen kann, ist ja wohl kaum ein Einhandmesser. Und genau das steht zur Verdeutlichung im §42a. Demnach hast entweder du Unrecht oder der Paragraph ist falsch geschrieben. Dafür kann ich aber nichts. Und ich laufe abends nicht in Frankfurt rum, weil ich zuletzt vor 16 Jahren dort gelebt habe. Hier im Alpenvorland interessiert das keinen wenn ich mit nem Taschenmesser rum laufe. Da hat sowas nämlich noch traditionellen Hintergrund. Aber gut, eine Drogenstadt wie Frankfurt kann man nicht wirklich gut mit einer schwäbischen Kleinstadt vergleichen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Einhandmesser

Ich werde nächste Woche mal mit meinem Messer zur örtlichen Polizeidienststelle fahren und die mal fragen, die werden es ja wohl am besten wissen.

Lestigter  20.05.2017, 19:32
@Shalidor

Du willst es nicht verstehen, oder?

Du verweist immer wieder auf den 42a WaffG. Wo steht da "Einhandmesser" - Wieso behauptest du, dieser Begriff würde im WaffG stehen?

Da steht " einhändig feststellbare Messer" - oder liest du was anderes? Da steht nirgendo etwas darüber, wie das Messer auszusehen hat, ob ein Pin, ein Flipper, ein Loch oder eben einfach nur eine gross herausstehende Klinge mit Nagelhau, selbst eine Weit herausragende Klinge ohne Nagelhau wäre denkbar.

Einzig und allein zählt, ob man das Klappmesser mit einer Hand verriegeln kann!

Wenn du eine andere Quelle hast, dann lass hören! Ich sage jetzt schon " Findest Du nicht!"

Aber bitte einen Gesetzestext, eine Verwaltungsvorschrift oder Verordnung!

Nicht irgend was zusammengesponnenes in Wikiblöd, denn da sieht die Justiz nicht nach, die sieht in Gesetzestexten nach..

Was deine Behauptung bez. "Alpenvorland" und dem dort herrschenden lockeren Umgang betrifft - ich bin übrigens geborener Bayer, geboren und wohnhaft im Herzen der Hallertau, 25km von dem Ort entfernt, in dem das Reinheitsgebot verkündet wurde..

Die Wahrheit sieht eher so aus, auch für dich, also erzähl keine Märchen:

https://www.all-in.de/nachrichten/polizeimeldungen/Mann-30-erhaelt-Anzeige-wegen-Einhandmesser-in-Kempten;art2756,2401193

https://www.pressreader.com/germany/allgäuer-zeitung-kempter-tagblatt/20170118/282376924281000

http://www.locally.de/nachricht/26213/kaufbeuren-polizei-stellt-verstoesse-bei-flohmarktkontrolle-verstoesse-gegen

Tipp - bing dein Klappmesser in einrm verschlossenenen Behältnis zur Wache, also "transportiere" es.

Und dann wundere dich nicht, wenn dir 5 Beamte 7 verschiedene Meinungen kundtun. Denn wie du anscheinend nicht weist ( sonst würdest du nicht zur Polizei fahren ) entscheidet das nicht die Polizei, sondern die Strafverfolgungsbehörde. Oder schon mal gehört, dass man vor Gericht gegen die Polizei einen Prozess hat und die Polizei ein Urteil fällt?

Aber nun bring endlich eine Quelle für den Begriff "Einhandmesser" und dass Klappmesser mit Nagelhau niemals einhändig verriegelt werden können - also dass der BKA Feststellungsbescheid lügt und warum Pohl Force sich das hat gefallen lassen, die haben ja richtig Miese gemacht..

...

Shalidor  21.05.2017, 17:04
@Lestigter

Schön zu sehen, dass du auch ohne Beleidigungen und Schimpfwörter kommunizieren kannst. Das macht mir die Sache erheblich leichter, dich ernst zu nehmen. Du musst mich ja auch verstehen: Das Gesetz ist in Hinsicht dieser speziellen Sache extrem ungenau. Das solltest du ja auch bemerkt haben. Und ich habe das ganze anders aufgefasst als du. Wenn du jetzt aber nur mit Beleidigungen daher kommst Kann daraus keine anständige Diskussion werden.

So, ich werde hier jetzt mal vorzeigen, was ich zu diesem Thema gefunden habe und wie ich das ganze auffasse.Das Gesetz an sich haben wir hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Und da steht nunmal "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm"

Und ein "Einhandmesser" ist von der Definition her ein Messer, dessen Klinge man einhändig ausklappen kann.

Das ganze bedeutet in meinen Augen wiederum, dass man ein Messer, dessen Klinge man einhändig ausklappen und verriegeln kann, unter dieses Führungsverbot fällt. Sämtliche Messer, deren Klinge man NICHT mit einer Hand öffnen kann, deren Klinge aber arretierbar sind, fallen somit nicht darunter. 

Du hast ja selber so einen Bescheid vom BKA verlinkt, in dem sie ein Messer untersucht haben. Es hatte einen Nagelhau um es zweihändig zu öffnen, da aber der rausschauende Teil der Klinge groß genug war, um es einhändig auf zu machen, fiel es unter den §42a. 

zudem habe ich herausgefunden, dass das BKA für die Einhaltung dieses Führungsverbots nicht zuständig ist, sondern das jeweilige Bundesland. Das steht wortwörtlich im aktuellen BKA-Flyer zum Thema Waffengesetz. Das kannst du hier unter "Allgemeine Hinweise" nachlesen:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/neuesWaffenrechtFlyer.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Somit wird das BKA erst dann zur Begutachtung eingeschaltet, wenn sich die Behörden vor Ort nicht einig sind. Und das ist nur in speziellen Fällen der Fall. Meistens sollten die Polizisten aber gut genug bescheid wissen.

Fazit: Arretierbare Messer, deren Klingen im geschlossenen Zustand so weit im Griff versenkt sind, dass sie nicht mit einer Hand auszuklappen sind (durch Fehlen von Öffnungshilfen), fallen nicht unter das Führungsverbot.

Ich habe schon einige Male im Internet zu diesem Gesetz recherchiert und habe noch nie etwas gefunden, dass gegen mein Fazit spricht. Außer deine Behauptungen. Daher mein Misstrauen. Ich werde wie schon gesagt nächste Woche zur Polizeidienststelle fahren und mein Messer dort vorzeigen.