Darf man ein Privatfoto immer behalten?
Hallo :D
Mal eine kurze wichtige Frage :D Würde mich freuen wenn ihr mir helft :D
Ich habe letztens in der Schule mit meiner Digitalkamera ein Foto von einer Freundin gemacht , leider waren noch andere Klassenkameraden auf dem Bild. Jemand ist zu mir gekommen und hat mich gebeten ihm das Bild zu zeigen und es zu löschen wenn er drauf zu sehen ist. Darf man das ? Das Foto ist ja schließlich für den Privaten Gebrauch da und es war nicht in einer ihm unangenehmen Situation geschossen .. Also meine Frage , muss ich ihm das Foto zeigen und es gegebenenfalls löschen ?
Lieeeeeeeebe Grüüüüüüüße
9 Antworten
Hieer geht es um das Recht am Bild. Und da muss unterschieden werden. Für den privaten Gebrauch darfst du in der öffentlichkeit fotografieren was du möchtest. Auch völlig fremde Personen. Sobald du es veröffenlichen willst, brauchst du das Einverständnis dieser Personen. Da du es aber nur für dich haben willst geht das in Ordnung. Du musst es nicht löschen. Und ihm auch nicht geben oder zeigen.
DH
Doch für gewerblich braucht man schon in manchen Fällen eine Erlaubnis.
Fragen wir doch mal den Straf-Gesetzgeber, was er von Film- und Foto-Aufnahmen von Menschen hält - und im Vergleich dazu, was er von Tonaufnahmen hält: Dann wird sicher schnell deutlich, dass das ein gewaltiger Unterschied ist!
Das Strafgesetzbuch (StGB) hat dazu die "Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs" aufgenommen: http://tinyurl.com/7ul7lz4 . Zum Wort sagt dieses StGB:
"§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht."
Und zu Bildaufnahmen sagt dieses StGB:
"Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Wir sehen also, dass das Gesetz einen Unterschied macht zwischen Wort und Bild. Und beim Bild einen Unterschied zwischen einer Schulaula und einer Schulsauna. Oder so. Soweit zum Aufnehmen. Zum Veröffentlichen und Verbreiten gilt Folgendes:
Wenn die Freundin nichts dagegen hat, und die Pappnasen im Hintergrund sind nur "Beiwerk" eines Portraits der Freundin, dann könnte laut KunstUrheberRecht zumindest analog gelten:
"§23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: [...] 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;"
Gruß aus Berlin, Gerd
Er hat kein Recht , dir den privaten Gebrauch des Fotos zu verbieten . Wenn das der Fall wäre , dann könnte man ja auf Feiern und Ausflügen keinerlei Fotos machen ohne alle Anwesenden um Erlaubnis zu bitten.
Antwort von MarcSuMarcSu|24.09.2010 - 11:25
In der Bundesrepublik Deutschland ist für das Erstellen von Photo- und Filmaufnahmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich. Vom öffentlichen Raum aus darf jedermann nach eigenem Gutdünken alles aufnehmen, was einsehbar ist (auch private Bereiche). Beim Aufenthalt im öffentlichen Straßenraum sind natürlich die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Richtig !
Egal, auf welchem Weg Photo- oder Filmaufnahmen zustanden gekommen sind: Grundsätzlich gibt es keine Rechtsgrundlage, nach der bereits gemachte Photo- und Filmaufnahmen wieder gelöscht werden müssten. Wird unter Zwang oder Gewaltandrohung eine Herausgabe von Photo- oder Filmapparaten gefordert, so ist dies ein räuberischer Diebstahl gemäß §252 StGB. Werden existierende Aufnahmen gegen den Willen des Photographen gelöscht, so liegt bei herkömmlichen Filmen eine Sachbeschädigung gemäß §303 StGB vor, bei digitalen Speichermedien eine rechtswidrige Datenveränderung gemäß §303a StGB. Bereits der Versuch ist strafbar.
Wow. Da hat jemand Ahnung^^ DH!
Mich würde mal interessieren, wie du auf einen räuberischen Diebstahl kommst? Einem Raub würde ich zustimmen.
hallo ja das müsstest du.
Aber schlage ihm vor das bild am pc zu bearbeiten und ihn unkenntlich zu machen oder aus dem bild auszuschneiden
hmm , ok danke :D gibt es denn dazu ein gesetz oder so?
Du mußt ihn nicht unkenntlich machen , siehe mein Kommentar.
Jap, musst du..
warum denn ? würde es ja niemandem zeigen wäre ja nur für den Privatgebrauch :D
is aber trotzdem so frag mich nicht warum
Quatsch , er muß nicht.
Zum Verständnis !! das Recht am eigenen Bildnis erstreckt sich ausschließlich auf eine Veröffentlichung und sonst auf nichts weiter - weder berührt es die Urheberrechte noch sonstige Rechte Dritter.
Das erlaubnisfreie Fotografieren in der Öffentlichkeit ist weder auf " privat " noch auf " gewerblich " beschränkt - es betrifft schlicht alle