Darf man ein original Verkehrszeichen nach Stvo an der Zufahrt zu einem Privatparkplatz anbringen?
Folgender Fall: Anwohnergebiet, Nebenstraße, Zohne 30. Der Parkplatz einer Wohnanlage, um den es geht, besteht schon mehr als 40 Jahre. Die Einfahrt ist zur Straße hin mit einer Kette zugehängt gegen Fremdparker, ist aber nicht durch ein Schloss gesichert, kann also von jedem geöffnet werden. So stellen sich auch tatsächlich immer wieder mal Fremdparker rein und das obwohl die Parkplätze nichtmal für jede Wohnung in der Wohnanlage ausreichen was immer viel Ärger gibt. An der Einfahrt sind deshalb schon immer zwei Verkehrszeichen angebracht. Ein Rundes weißes mit rotem Rand und darunter ein weißes rechtechiges mit der Aufschrift Privatparkplatz. Die Stadt hat vor einiger Zeit nun auch Verkehrszeichen 10 Meter daneben angebracht weil sie Anwohnerparken am Straßenrand eingeführt haben. Es liegen eben etwa 10 Meter dazwischen, nur sind deren Zeichen für den Straßenrand, unser Zeichen aber für den Parkplatz hinter dem Gehweg gedacht. Nun wollten wir unsere alten Schilder durch neue ersetzten weil diese in die Jahre gekommen sind und eine Halterung schon abgebrochen ist. Bestellt sind zwei originale nach Stvo mit Reflexfolie. Einmal ein weißes rundes mit rotem Rand und nun mit der zusätzlichen Aufschrift Privatparkplatz. Und ein rechteckiges für darunter wo ein kleines totales Halteverbotszeichen drauf ist, daneben das Bild von einem Abschleppwagen und drunter steht widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Unsere Hofzufahrt liegt zwischen den Parkplätzen an der Straße. Ein Teil ist für alle, ein Teil ist für Anwohnerparken. Bisher hat die Stadt nie etwas gesagt das wir da alte Stvo Schilder hatten, auch nicht wo sie die neuen Schilder bei der Neuregelung angebracht haben. Ich frag mich aber gerade, wenn wir nun die alten Schilder weg machen und neue hin, ob die Stadt dann blöd tun könnte, wenn ihr das auffällt. Weil man die ja von der Straße sieht und es wieder original Schilder sind. Nach dem Motto: Altbestand wird schon passen und bei neuen Schildern wer hat die hier aufgestellt und genehmigt. Stehen tut der Mast dafür auf der Grundstücksgrenze. Gelten tun sie für unseren Privatparkplatz. Und wenn ich das als Hausmeister mache, kann ich dann dafür belangt werden oder wer kriegt dann den Ärger sollte es dazu kommen? Die Wohnanlage wird von einer Verwaltung verwaltet, die Eigentümer der Wohnungen sind alles Privatpersonen. So gesehen wurden ja quasie nur Bestandsschilder erneuert und auf einen neueren Stand gebracht.
3 Antworten
Vielleicht hilft dir dieses Urteil weiter:
Bei uns ist es ja auf einem Privatparkplatz,
Wie erkennt man, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt?
Durch eine Schranke?
Die Schilder gemäß STVO findest in Anlage 1 - 4
Also meines Wissens (bin aber kein Anwalt) dürft ihr auf eurem Grundstück aufstellen was immer ihr wollt.
Falls du/ihr auf Nummer sicher gehen wollt, schreib eine E-Mail an die Stadt und bitte um Genehmigung.
Die werden das dann schon durchgehen lassen
Ich frage darum, weil ich woanderst gelesen habe das man angeblich keine original Stvo Schilder aufstellen darf die von außen also vom öffentlichen Raum her gesehen werden können damit keine Verwechslungsgefahr besteht. Nun stehen die beiden Schilder ja direkt auf der Grenze zwischen öffentlichem Gehweg und Privatparkplatz der mit rot weißen Ketten vom Gehweg abgetrennt ist. Aber ich denke so schlau sollte schon jeder sein das diese Schilder nicht für die Straße gelten sondern für diesen privaten Parkplatz. Könnte ja auch sein das man dann eins dieser anderen Schilder nehmen muss die man überall nachgeworfen bekommt. Aber das sind halt Billigteile, Aluverbund mit einer aufgeklebten Folie. Die originalen Schilder halten halt wesentlich länger denke ich als der Mist. Und gelten tun sie ja trotzdem denke ich, da sie ja für diesen Privatparkplatz sind und es ist ja nun eine Tatsache das es ein Privatparkplatz ist und wir uns das Abschleppen lassen vorbehalten. Für den Parkplatz machen wir ja die Regeln. Auch wenn das Abschleppen natürlich kaum wirklich durchgeführt werden wird. Aber eine Anzeige gegen einen unbelehrbaren Autofahrer wurde dafür schon verhängt.
Soweit ich weiss dürft ihr auf eurem Grundstück Schilder aufstellen, was immer ihr wollt so lange sie nicht gegen gewisse Dinge verstossen (zB Pornografisch, Volksverhetzend,..).
Nur haben diese Schilder keine wirkliche Gültigkeit, also Verstösse können nicht von Ordnungsamt&Co geahndet werden. Trotzdem dürfe eine Wirkung eintreten.
Also ich lese heraus, auf öffentlichen Straßen darf eine Privatperson solche Schilder nicht aufstellen. Bei uns ist es ja auf einem Privatparkplatz, zwar von der öffentlichen Straße einsehbar, aber es kann zu keiner Verwirrung kommen. Würde ich jetzt ein Schild mit Tempo 30 aufstellen, könnte das den Regulären Durchgangsverkehr verwirren also ist es Verboten. Da das Schild in unserem Fall aber eindeutig aussagt das es sich um einen Privatparkplatz handelt und Schilder immer von oben nach unten gelesen werden und die unten stehende Abschleppandrohung also eindeutig für den Privatparkplatz gilt, kann der Verkehr eben nicht verwirrt werden. Ein Temp 30 Schild könnte auch für die Straße gedacht sein, ein Privatparkplatzschild eben nicht, also eindeutig. Also müsste es in dem Falle zulässig sein lese ich heraus.
Wobei ich jetzt verwirrt bin, ob es wirklich ein Stvo Schild ist, weil es in der offiziellen Tabelle nicht aufgeführt wird. Da gibt es nur das Mit dem roten Kreis aber nicht mit der Schrift Privatparkplatz darin und das mit dem Apschleppwagen gibts auch nicht. Sind das jetzt trotzdem original Schilder oder nicht wenn die modifiziert sind?