Darf man ein Fahrrad ohne Pass und Rechnung verkaufen?
Hallo.
Mein Anliegen ist Folgendes und zwar habe ich letztes Jahr von meinem Wohnungsvermieter ein Trekking Bike geschenkt bekommen, das mal einem ehemaligen Mieter gehörte, der vor ein paar Jahren ausgezogen ist und es einfach zurückließ. Das Rad stand die ganze Zeit im Heizungskeller und musste da weg, deshalb fragte er mich, ob ich es haben will.
Ich kann mit dem Fahhrad leider selber nichts anfangen, da ich aus gesundheiltlichen Gründen (Rücken&Knieprobleme) gar kein Rad fahren kann und deshalb möchte ich es gerne jetzt bald im Frühling bei Ebay-Kleinanzeigen verkaufen.
Der ehemalige Mieter (Vorbesitzer) ist nicht mehr ausfindig zu machen und ich glaube, der ist auch damals weiter weggezogen. Nun habe ich natürlich von dem Rad keinen Pass und keine Rechnung.
Darf ich es trotzdem ohne Papiere verkaufen??
2 Antworten
Wenn der ehemalige Mieter das Fahrrad zrück gelassen hat und, wenn ich dich richtig verstehe, sich nun schon jahrelang nicht bemüht hat, das Fahrrad abzuholen würde ich davon ausgehen, dass er im Sinne des § 959 BGB das Eigentum aufgegeben hat. Damit bist du dann der neue Eigentümer durch inbesitznahme geworden (§ 958 BGB) und kannst das Rad selbstverständlich auch verkaufen.
Wichtig! Das ist meine Sicht der Dinge anhand der Schilderung. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen.
Das sehe ich auch so. Genau diese gesetzlichen Regelungen greifen und wirken hier.
Danke für's Sternchen :)
Streng genommen dürftest du es gar nicht verkaufen, da es dir nicht gehört.
Darüber hinaus ist das nicht mehr so wie früher, wo es niemanden interessiert hat, wo das Rad mal her kam.
Ruck zuck käme jemand auf die Idee das es gestohlen wäre, wenn man es ohne Eigentumsnachweis verkaufen möchte.