Darf man ein Fahrrad ohne Pass und Rechnung verkaufen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der ehemalige Mieter das Fahrrad zrück gelassen hat und, wenn ich dich richtig verstehe, sich nun schon jahrelang nicht bemüht hat, das Fahrrad abzuholen würde ich davon ausgehen, dass er im Sinne des § 959 BGB das Eigentum aufgegeben hat. Damit bist du dann der neue Eigentümer durch inbesitznahme geworden (§ 958 BGB) und kannst das Rad selbstverständlich auch verkaufen.

Wichtig! Das ist meine Sicht der Dinge anhand der Schilderung. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__958.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__959.html

Das sehe ich auch so. Genau diese gesetzlichen Regelungen greifen und wirken hier.

Danke für's Sternchen :)

Streng genommen dürftest du es gar nicht verkaufen, da es dir nicht gehört.

Darüber hinaus ist das nicht mehr so wie früher, wo es niemanden interessiert hat, wo das Rad mal her kam.

Ruck zuck käme jemand auf die Idee das es gestohlen wäre, wenn man es ohne Eigentumsnachweis verkaufen möchte.