Darf man Eigentum mit einer Pistole verteidigen?

6 Antworten

Nö. Ist nie gerechtfertigt oder rechtens.

Wenn es das einzig mögliche Mittel ist, um den Raub zu verhindern, dann darf man auch schießen.

Ausnahme, wenn ein absolut grobes Missverhältnis zwischen Eigentumsverlust und der Tat steht.

Ein Rentner im Rollstuhl hat auf Kinder geschossen, die seinen Kirschbaum plünderten. In diesem Fall war der Waffeneinsatz ausnahmsweise nicht gerechtfertigt.

Wenn dir jemand deine Tasche klaut, darfst du definitiv nicht einfach auf ihn draufballern! Das ist ja wohl mehr als ein Missverhältnis!

@user82746

Raub und Diebstahl differenzieren!

@user82746

Wenn du die Entwendung deines Eigentums auf keine andere Weise verhindern kannst, dann darfst du das schon.

@AnglerAut

Gibt's ein Gesetz, dass sowas ausdrücklich erlaubt? Denn sonst hat man ggf. einen Mord am Hals :(

@AnglerAut

Aber das "geschützte Interesse" muss deutlich überwiegen, das ist bei Eigentum-vs-Menschenleben schwierig.

@cuck00

Ist es nicht. Der Räuber handelt aus freiem Willen offensichtlich rechtswidrig und setzt sich damit bewusst der Gefahr aus. Das spielt bei dieser Abwägung massiv rein und daher darf das Opfer dann die Waffe einsetzen.

Ein Schusswaffe muss in einem sicheren Behälter/Schrank aufbewahrt werden. Der Waffenschein/Besitzkarte wird an fachkundige Einweisung/Ausbildung/Handhabung/Gesetzeskunde ausgehändigt. Ohne entsprechende Nachweise kommt keiner so schnell an eine Waffe. Sollte mein Eigentum/Leben bedroht sein, muss ja einiges vorausgegangen sein. Waffe aus dem Schrank holen, Munition auffüllen und Stellung beziehen. In der Zwischenzeit ist auch die Polizei alamiert.

Vollkommener Müll. In meinem befriedeten Eigentum kann ich den ganzen Tag, wenn ich das möchte, mit einer geladenen Schusswaffe im Holster herumrennen.

Und eine Waffe aus einem Behälter nehmen, die 6 Schuss aus dem Stahlschrank daneben in die Waffe geben, dauert keine Minute.

@wiki01

Auch in Deutschland? Ich dachte bis dato das geht nur in Österreich.

Na ja, alarmiert schon, aber bis die Polizei kommt, ist der Einbrecher über alle Berge...

In keinem Fall von der Schusswaffe gebrauch machen. Nur im äußersten Fall bei gefahr des eigenen Lebens Schießen. Wenn der beim Anblick der waffe wegläuft auf keinen Fall nachschießen. Ist Notwehr überschreitung:)

Darf man Eigentum mit einer Pistole verteidigen?

Es kommt, wie bei vielen Dingen, auf die Situation an. Ist das Eigentum, welches entwendet werden soll, von erheblichem Wert, kann der Einsatz einer Schusswaffe legitim sein.

Beispiel: Mein Rolls Roys steht in der Garage. Dieses Fahrzeug soll entwendet werden. Bei einem Preis von sagen wir deutlich jenseits von 100 K Euro kann der Waffeneinsatz gerechtfertigt sein. Allerdings nur so lange, wie der rechtswidrige Angriff auf mein Eigentum gegenwärtig ist. Wendet sich der Dieb zur Flucht, gibt es keine erlaubte Waffengewalt mehr.

Wenn dann noch Goldbarren und Diamnaten für den Safe in der Schweiz im Kofferraum sind oder ein CC dran, ist alles ok.

@Fiswa

Diesen Kommentar verstehe ich nicht. Es ging darum, ein Fallbeispiel zu konstruieren, um herauszustellen, dass ein Schusswaffeneinsatz unter gewissen Voraussetzungen legitim ist. Dass ein Rolls einen erheblichen Wert darstellt, sollte auch einem einfach strukturierten Leser klar sein.