Darf man E-Zigaretten Liquid selbst gemischt gewerblich verkaufen?

4 Antworten

hääh ?? Ich weiss ja nicht, wo du deinen Lesestoff findest, aber der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids ist keinesfalls verboten. Vielleicht spielst du da auf ein Gerichtsurteil an, das irgendwann letztes Jahr gegen einen Händler ergangen ist und das durch die Presse geisterte und unter Uninformierten leichte Panik ausgelöst hat.

Dabei ging es aber nicht um ein generelles Verbot, sondern nur um die Bestätigung eines "uralten" Urteils, das irgendein Landesgericht mal gegen diesen einen Händler gefällt hatte, als Dampfen noch lang nicht so verbreitet war wie jetzt... ich habs nicht mehr genau aufm Schirm, aber damals wollte man diesem Händler aus fadenscheinigen Gründen den Liquidverkauf untersagen und der hat nicht klein beigeben und ist schließlich beim obersten Gericht Deutschlands gelandet. Dieses sah auf Grund der unklaren Rechtslage zur Zeit des ersten Urteils keinen Grund, dieses Urteil zu kassieren und somit wurde nur erklärt "Ja, dieses erste Urteil von Gericht XY ist nach der damaligen Rechtslage korrekt und bindend für diesen einen Händler"

Seit dem 21.05.2016 gilt allerdings die TPD2, die nikotinhaltige Liquids als tabakverwandte Produkte einstuft, die legal gehandelt werden dürfen, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, die edampfer68 ja schon aufgezählt hat.

Ich möchte selbst herstellte THC freie Premium-Hanfliquids mit echten Hanfaroma anbieten. Sind diese nun auch reguliert oder nicht ?

Ich würde da ganz klar die Finger davon lassen bis endgültig entschieden wurde ob Liquids unter das Lebensmittel- oder das Arzneimittelrecht fallen.

Dementsprechend musst Du natürlich auch nachweisen, dass deine Räumlichkeiten, in denen Du die Liquids herstellst den Vorgaben aus den entsprechenden Verordnungen oder Gesetzen genügt.

Liquids fallen unter Tabakerzeugnisse. Das wurde schon vor über einem Jahr entschieden und durch die TPD2 durch die EU auch reguliert.