Darf man dinge die man unter Wasser findet behalten?

1 Antwort

Suchen kannst du nach Belieben an öffentlichen Orten. Ohne natürlich den Ort zu beschädigen. Wenn du etwas findest greift aber das Fundrecht. Das heißt, das was du findest gehört noch lange nicht Dir.

In der Regel müssen Fundsachen beim Fundbüro abgegeben werden. Wenn sich kein Eigentümer meldet gehört die Fundsache unter Umständen Dir. Bei Schätzen erhebt der Staat Anspruch auf den Besitz, auf dessen Staatsgebiet der Schatz geborgen wurde. Bei gefundenen Geldwerten steht Dir unter Umständen ein Anteil oder Finderlohn zu. Bei kulturellen Fundstücken geht der Fund zum Schutz auf den Staat über. Ein Dankeschön vom Museeumsdirektor könnte dabei rausspringen.

Es gibt in einigen Bundesländern Deutschlands noch das Gesetz der Hadrianische Teilung. Das heißt der Fund steht zu 50/50 dem Finder und Grundstückseigner zu.

Wenn du in Italien einen Schatz findest und unterschlägst, machst du Dich somit strafbar. Wenn du den Schatz heimlich mit nach Deutschland bringst, machst du Dich wegen Schmuggelei und Zollbetrug erneut strafbar.