Darf man bekannte Figuren (zb aus Comics) zeichnen und sie veröffentlichen?

4 Antworten

Eine Wand  in der Schule zu  bemalen ist keiné "Veröffentlichung", denn in vielen Schulen gibt es Bilder mit Comic Carakteren, etc. , übrigens, das ist nicht verboten, das zu verkaufen, wäre es aber, ..!


Als Künstler schafft er ein neues unikates Werk und darf dies auch im Internet dokumentieren. Er darf das Foto seines unikaten Werkes jedoch nicht vervielfältigen und veräußern, da er damit gegen die Lizenzrechte verstoßen würde.
Als Beispiel: Ein Kunstmaler darf ein Portrait von Elvis malen und dieses Werk im Internet präsentieren und auch verkaufen. Er darf davon aber keine Kunstdrucke herstellen und diese wie Merchandising Artikel verkaufen, da er dazu nicht die Lizenzrechte besitzt.

Wahrscheinlich darf man es offiziell nicht unbedingt... aber das juckt niemand auf ner wand IN ner Schule. Und sonst frag halt noch deinen Lehrer, oder der, der das organisiert... der trägt dann sowieso die Verantwortung ^^

Dies kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden!

Es gibt viele Künstler die bestimmte Figuren nachzeichnen, ihren Namen darunter setzen und dies im Internet veröffentlichen. Wie ist dies zu erklären?

Du weißt ja nicht, ob sie nicht schon eine Strafe bzw. Strafberfolfung anhängig haben. Grundsätzlich unterliegen derartige Comic- Figuren dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers kopiert und veröffentlicht werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

korr. Strafverfolgung