Darf man bei Notwehrsituationen dem Täter Pfefferspray direkt ins Gesicht sprühen?

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Pfefferspray darf in Deutschland von Privatpersonen nur in Form von sogenannten Tierabwehrsprays besessen und geführt (Führen = griffbereit in der Öffentlichkeit bei sich tragen) werden. Damit unterliegen sie nicht dem Waffenrecht und dürfen auch von Minderjährigen besessen und geführt werden. Auf diesen Sprays muss drauf stehen, dass der Einsatz nur gegen aggressive Tiere erlaubt- , aber gegen Menschen verboten ist. Denn Pfefferspray hätte für den Einsatz gegen Menschen an Tieren getestet werden müssen. So wie CS oder CM Gas seiner Zeit. Als Pfefferspray nach Deutschland kam, waren aber solche Tierversuche schon verboten. Die Polizei darf es dennoch einsetzen, da sie nicht dem Waffenrecht unterliegt.

Bei Notwehr darf man es aber auch als Privatperson einsetzen. Denn bei Notwehr werden an sich strafbare Handlungen nicht mehr strafbar. Es ist z.B. verboten jemanden mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Bei Notwehr aber, ist es erlaubt. So auch der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen.

Händler verkaufen solche Sprays aber erst an 14, oder 18 jährige Personen. Einfach um eventuellen Ärger mit den Eltern zu vermeiden, die fast jeden Kauf ihrer noch nicht voll geschäftstüchtigen und minderjährigen Kinder rückgängig machen können.

Pfefferspray ist nicht mit CS Gas Spray zu verwechseln. Das Zeug unterliegt dem Waffenrecht und ist daher problematischer (ab 14 und bei öffentlichen Veranstaltungen verboten). Auch wirkt es nicht so gut wie Pfefferspray, bei gleichzeitigem Risiko von Langzeitschäden bei der getroffenen Person. Allergiker oder Asthmatiker allerdings können ersticken, egal welchen Reizstoffen sie ausgesetzt werden. Das ist auch schon oft genug passiert.

Bei Demonstrationen sind alle Gegenstände verboten, die dazu geeignet sind sich einer Festnahme zu entziehen. Also auch Pfefferspray, obwohl es sich um keine Waffe handelt. Auch muss man auf die jeweiligen Hausordnungen achten. In Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden können diese Sprays auch verboten sein. Das entscheidet immer der Besitzer. Das hat dann aber in der Regel keine Strafanzeige zur Folge, eher ein Hausverbot.

Notwehr mit Pfefferspray:

Man muss sich sicher sein, dass ein widerrechtlicher Angriff auf einen selbst, oder auf eine andere wehrlose Person unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Hat man sich entschlossen zu handeln, dann droht man nicht erst mit dem Spray, sondern man zieht es und sprüht sofort. So kann einem niemand das Spray aus der Hand schlagen. Wenn dem Angreifer Augen, Nase und Mund brennen, ohne dass er weiß warum und was passiert ist, dann hat man alles richtig gemacht. Danach Abstand zum Angreifer vergrößen. Ist er hilflos ist man verpflichtet erste Hilfe zu leisten und 112 anzurufen. Ansonsten die Flucht antreten. Denn Pfefferspray hält nicht jeden auf, aber es erhöht die eigenen Fluchtchancen.

Es gibt verschiedene Sprays mit unterschiedlich hoher Wirkstoffkonzentration, unterschiedlicher Größe und welche die einen Strahl, eine Wolke oder ein Gel versprühen. Ich würde den flüssigen Strahl bevorzugen. Man hat eine etwas höhere Reichweite und der Strahl ist windstabiler.

Später diese Situation eventuell einem Richter glaubhaft zu machen kann sehr wichtig werden. Daher Zeugen suchen wenn es geht und sich eine Gedächtnisnotiz mit dem genauen Tathergang anfertigen. Auch wenn man glaubt alles richtig gemacht zu haben, kann das ein Richter immer noch anders sehen. Also lieber alles versuchen um gar nicht erst in so eine Situation zu kommen.

Zu Punkt 1: in einer Notwehr/-hilfe Situation darfst Du Dich mit allen Mitteln wehren, die Dir zur Verfügung stehen, aber immer unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit! Auf gut Deutsch heisst das, dass Du niemanden über den Haufen schiessen darfst, nur weil er Dich z.B. Unbewaffnet bedroht oder schubst, etc.

Zum Besitz des Pfeffersprays ist gesagt, dass dieses eigtl nur an volljährige Personen ausgegeben werden dürfen!

Ja, darfst Du. Wenn Du in einer Notwehrsituation gerätst, kannst Du Dich so verteidigen, wie es Dir möglich ist - aber es muss angemessen sein.

Wenn es einen Angriff gibt und die Verhältnissmäßigkeiten der Mittel stimmen sollte es kein Problem sein. Der Typ im Video sagt es ähnlich.

Pfefferspray hat den Nachteil, dass man es erst aus der Tasche holen muss. Besser ist ein Kurs in Selbstverteidigung, das macht Mut und setzt Gegner außer Gefecht ohne ernsthafte Verletzungen. Und als Mädchen darfst Du bei Bedrohung immer kräftig Dein Knie benutzen.