Darf man bei Hausfriedensbruch Waffen zur Wehr einsetzen?

4 Antworten

In dem Fall gilt wie bei allen Angriffen das Gesetz der Verhältnismäßigkeit. Wenn jemand unbewaffnet eindringt, gibt dir das nicht direkt das Recht ihm das Hirn mit zwei mal 18 kleinen Schrotkugeln rauszublasen.

An- und Übergriffe mit Waffengewalt hingegen dürfen natürlich mit dem Einsatz von eigenen Waffen abgewehrt werden. Gilt auch für Hausfriedensbruch.

An deiner Stelle würde ich in erster Linie technisch aufrüsten (Kameras, Alarmanlagen, einbruchsichere Türen und Fenster, Bewegungsmelder, etc.) Sich jetzt bis an die Zähne zu bewaffnen aus Angst das da jemand einbrechen könnte, ist gefährlich. Schließlich ist es doch so, das der der viele Waffen hat sie auch mit geringerer Hemmschwelle einsetzt.

Denk immer dran: Blut geht schlecht aus Teppichen und Tapeten!

erlaubte waffen kann man durchaus zur abwehr einer straftat einsetzen.

Nur zum abschrecken, die Waffen dürfen aber nur genutzt werden wenn man angegriffen wird, wird aber trz eine Straftat sein die geprüft wird.

BGB paragraf 227

und Stgb 32 oder 31

Aber zum abschrecken ja, aber schießen solltest du vermeiden, esseiden dein Leben ist wirklich bedroht

Wenn du bedroht wirst darfst du die Bedrohung abwehren. Du darfst nicht schlagen wenn du nicht zuvor geschlagen wurdest oder mit Schlägen bedroht wirst.

Du darfst den Einbrecher festnehmen bis die Polizei kommt.