Darf man bei Gericht filmen?

7 Antworten

Nein - § 169 GVG. Der ist zwar (noch) nicht strafbewehrt, kann aber ein relativer Revisionsgrund (§ 337 StPO) sein.

Nur mit Presseausweis und nach vorheriger Absprache ist filmen erlaubt. Während der Urteilsverkündung ist es gar nicht erlaubt. Wer dagegen verstößt, bekommt eine böse Strafe auferlegt. Richter und Staatsanwälte haben gute Augen und sehen mehr man denkt. Bei Einlaßkontrollen werden Handys und ähnliches am Eingang abgegeben.

Nein, der Richter wird dich dazu auffordern es zu lassen und wenn du weitr machst wird er die als zuschauer des Raumes verweisen oder als Zeuge, angeklagter, kläger die Kamare abnehmen lassen.

nein: filmaufnahmen sind genausowenig zulässig, wie tonaufzeichnungen. für das eventuelle fehlverhalten von richtern gäbe es es ja immer genügend zeugen, die bei der verhandlung anwesend waren. prozesse, die per filmaufnahme in die öffentlichkeit kommen oder kamen sind üblicherweise "staatsverfahren" in totalitären staaten. beispiel: der nazi-volksgerichtshof unter roland freisler. im heutigen deutschland ist es möglich richter wegen befangenheit abzulehnen.