Darf man bei einer Fahrscheinkontrolle im Zug etwas anderes als den Perso/Reisepass oder Versichertenkarte vorzeigen?

6 Antworten

Sollte der Fahrausweis nur in Verbindung mit einem Personaldokument gültig sein steht in den Bestimmungen der DB: "Ein amtlicher Lichtbildausweis". 

Eine Karte der Krankenkasse oder der Bücherei muß also, auch wenn mit Lichtbild, nicht anerkannt werden. 

Die Frage ist, was du vorzeigen willst. Wichtig ist dass du einen Lichtbildausweis dabei hast, sonst musst du Strafe zahlen! Sind dann zwar nur 10€ (kann je nach Betrieb variieren), aber trotzdem nervig. 

Wenn du irgendeine Karte mit Lichtbild vorzeigst ist es was anderes als wenn du den Mittelfinger vorzeigst ;) Musst deine Frage schon genauer formulieren!

Auf den Tickets steht immer "Nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis". Also alles wo dein Bild drauf ist und es auch Amtlich ist, ist in Ordnung.

ja man DARF schon (wer sollte es dir verbieten ?) aber wozu sollte das denn gut sein ? zeig doch einfach deinen Perso wenn es gefordert ist und mach keinen unnötigen Stress ........ hat niemand was von außer unsinnigen Diskussionen mit dem Schaffner /Zugbegleiter .....

Ja klar! Du kannst ihm deim selbstgestricktes oder deri selbstgehäkeltest vorzeigen, doch das beste ist nun mal dein Ausweis!