Darf man bei einem Stau auf der Autobahn aus dem Auto aussteigen, um beispielsweise seine Notdurft zu verrichten oder um sich die Beine zu vertreten?

6 Antworten

Notdurft im Auto verrichten dafür gibt es extra Behälter bei längen Fahrten sollte man das für alle im Auto dabei haben dafür gibt es keine Ausrede am Straßenrand so was zu machen . 

Selbst wenn sich kein Rad dreht: Auch im Stau müssen Sie die Verkehrsregeln unbedingt einhalten. Einige davon werden aber immer wieder vergessen. BILD und der ADAC zeigen, was Sie wissen müssen.

► Das Wichtigste im Stau ist die Bildung einer Rettungsgasse. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Ein Witz da sollte min 2 Nullen dran für Ignoranten 2000 Euro Bussgeld . 

► Ohne Stau ist das Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen verboten. Wer dagegen verstößt, muss ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zahlen. Wer sogar parkt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt.

► Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage strikt verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist. Sonst drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.

► Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten – außer im Notfall. Dazu zählen aber weder die Pinkelpause noch das Wickeln eines Kindes. In solchen Fällen müssen Sie bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weiterfahren. Laut StVO ist das Betreten nur zur Unfallsicherung erlaubt. Andernfalls drohen zehn Euro Verwarnungsgeld.

► Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange Zeit, dürfte die Polizei bei einem kurzen Aussteigen auf eine Anzeige verzichten. Dabei dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden.

► Rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit höchstens 60 km/h fährt. Auf der rechten Spur darf der Verkehr höchstens 20 km/h schneller sein als auf der linken. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Rückwärtsfahren und wenden

Rückwärtsfahren oder gar wenden auf der Autobahn ist natürlich auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

http://www.bild.de/auto/auto-news/stau/recht-gesetz-stvo-vorschriften-sicherheit-rettungsgasse-reissverschluss-44925418.bild.html

Offiziell darfst du auf der Autobahn auch bei einem Stau dein Fahrzeug nicht verlassen. Allerdings wird kaum jemand daran Anstoß nehmen.

lt. ADAC:

Auf der Autobahn aussteigen

Laut
Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) ist es auch im Stau nicht
erlaubt, auf der Autobahn aus dem Auto auszusteigen. Das Betreten der
Fahrbahn ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Ein Verstoß wird
mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. 

Steht der Verkehr
auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange Zeit, wird die
Polizei jedoch vermutlich auf eine Anzeige verzichten, wenn Sie kurz
aussteigen und sich die Beine vertreten. Dabei dürfen Sie natürlich die
Rettungskräfte nicht behindern. Sie sollten sich aber nie weit von Ihrem
Fahrzeug entfernen - schließlich kann sich der Stau genauso schnell
wieder auflösen, wie er entstanden ist.

Grundsätzlich ist es verboten, das Auto, auch während eines Staus zu verlassen.

Damit ist alles gesagt.