Darf man Autos mit Roten Kennzeichen als Privatfahrzeug verwenden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz klar Nein! Das rote Kennzeichen darf ausschließlich nur zur Überführung oder zu Probefahrten verwendet werden und auch nur von Betriebsangehörigen nicht von Privatpersonen. Es darf auch nicht verliehen werden. Die Vorschriften sind sehr streng geworden. Außerdem ist ein Fahrtenbuch Pflicht. Laß Dich lieber nicht erwischen gibt nur Ärger ;-)

danke

Ich wurde gerade von einer Person mit Roten Kennzeichen wegen Falschparkens zurechtgewisen. Die Person arbeitet am Gebäude zu dem Parkplatz als Hausmeister. Jetzt frag ich mich, ob es einen Fall gibt bei dem das mit rechten Dingen zugeht.

@derfragende

Es gibt viele die das rote Kennzeichen mißbrauchen. Solange sie sich nicht erwischen lassen :-) Ich würde den Typ das nächste Mal fragen für wen sich die Polizei wohl mehr interessiert... für den lächerlichen Strafzettel oder sein rotes Kennzeichen mit dem er hier privat Leute beschimpft :-)

@sherly

Also selbst wenn er im Nebenberuf KFZ-Händler wäre dürfte er nicht das Auto mit Kennzeichen verwenden um dort abendlich einen Rundgang zu machen?!

@derfragende

Nein, selbst das darf er nicht. Absolut richtig.

@sherly

Das klingt so überzeugend, dass ich mal behaupte, dass diese Frage vollständig beantwortet ist. Vielen Dank

kleine Ergänzung:

Missbrauch des roten Kennzeichens könnte sogar den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs - § 22 Abs. 1 Nr. 2 StVG - erfüllen.

Hallo. Ja darfst du.Du darfst nur keinen Anhänger damit ziehen. Gruß Ralf

nee darf man nicht !! 100%tig nicht

@maikel196

Darf man wohl.Muß nur als Probefahrt begründet werden.Wer Privatfahrt sagt darf das nicht. Gruß Ralf

@user1481

Ja... wenns schlaue Polizisten sind forschen sie nach.. und haben dich am A..... Den eigenen Wagen als Probefahrt. haha

@user1481

Es geht ja um die Frage "privat" . Wenn ich das richtig verstanden habe darf man damit weder fahren noch einen Hänger ziehen.

Nein, darf er nicht.. (mein Mann ist Autohändler) :-) allerdings würde der der Polizei sagen er hätte den Wagen gerade erst gekauft und abgeholt, dann gehts.

@sherly

Hab doch geschrieben das es mit Privatfahrt nicht geht.Man muß nur anders begründen. Gruß Ralf

@user1481

Die Frage war ja ob man es darf? Man darf nicht.

@sherly

Genau!

@sherly

Probefahrt nicht.Es ist dennoch möglich. Gruß Ralf

@derfragende

mit der eintragung 1.1.2012 und jetzt erwischt , auf die ausrede bin ick jespannt :-))

@user1481

Bist du betrunken? Probefahrt ja, Privatfahrt nein. oh man

@sherly

Sorry Schreibfehler. Gruß Ralf

hallo

definitiv nein !!!! wenn du angehalten wirst , und hast den kofferraum voller einkauf , ist das eine verletzung der vorschrift , und kann zum entzug der roten führen

nur der inhaber und bei der zul st hinterlegten personen dürfen , nicht einmal mehr für kunden sind probefahrten erlaubt , aber wo kein kläger da kein richter , aber wenn erwischt , tuts weh

gruss mike

Jein würde das nicht zu oft machen, die sind zwar bezahlt aber auch nur zur Überführung oder zur Probefahrt

ich vermute mal, dürfen darf man das auch als Privatperson - aber die Steuer/Versicherung wird wohl so hoch sein, dass sich das für niemanden privat lohnt (weil mit dem Kennzeichen dürfte man ja prinzipiell alles fahren, auch einen dicken Tanklastzug - und danach richten sich die Versicherungsbeiträge). Es wird schon seinen Grund haben, dass z.B. kleine Gebrauchtwagenhändler oft keine Rote Nummer parat haben, obwohl das für die sehr sinnvoll wäre.

steuer in bln keine 200€ und versicherung ca 500€