Darf man aus der Schule abhauen, wenn der Pieper geht?

10 Antworten

Fachbegriff für Pieper: Digitaler Meldeempfänger! Ich persönlich darf nicht von der Schule weg....wäre auch zu weit

Wenn man die Grundausbildung abgeschlossen hat dann sollte man die gesetzlichen Grundlagen eigentlich kennen. Ist schließlich ein Ausbildungsthema der Grundausbildung. Also was steht den den im Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes? Sind Schüler für Einsätze von der Schule frei zustellen?

In den meisten Bundesländern ist das aus gutem Grund nicht der Fall.

Wo bitte kann man mit 16 schon die Grundausbildung haben?

Also da muss ich den "Experten" schon mal rügen. Es ist sehr wohl möglich (in Bayern sogar der Normalfall (wie es in anderen BL ist ist mir nicht bekannt), dass man schon mit 16 die Grundausbildung abschließt, auch ich habe diese und, da kann ich dir dann wieder Recht geben, sollte man eigentlich die Regelung kennen. Schüler sind generell nicht für Einsätze vorgesehen, solange sie noch nicht Volljährig sind. Volljährige Schüler sind für die Zeit des Einsatzes und für eine "angebrachte" Zeit danach vom Unterricht zu befreien.

(Bayersiches Feuerwehrgesetz Art 9 (4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.)

Bayern:) ich hatte zB schon mit 16 meine Grundausbildung.. Aber trotz allem geht die Schule vor! Es sind meistens tagsüber trotzdem genug Leute da, die mit rausfahren können. Wenn ich damals in der Schule meinen Melder dabeigehabt hätte, wäre ich wahrscheinlich täglich ausm Unterricht gerannt. Das hat schon seine Gründe, dass das nicht erlaubt ist. Es gibt absolute Ausnahmefälle, dass man von der Schule/ Arbeit befreit wird, das wird aber Eier Kommandant sich nicht oft erlauben können!

1. das stimmt...man darf laut FWG (FeurwehrGesetzt) erst ab vollendung des 18. Lebensjahr aktiv (also in Einsätzen) dabei sein


2. Es besteht zwar Schulpflicht, aber hier tritt dann eine Sonderregelung ein: Du bist verpflichtet, im Alamierungsfall zur Feuerwehr zu kommen - das gleiche gilt auch bei der Arbeitsstelle....viele Vorgesetzte wissen das nciht, aber sie müssen ihren Arbeitnehmer gehen lassen - so auch die Schule....zur sicherheit sollte man dies vorab in der Schule mit dem Rektor oder Klassenlehrer absprechen und bei der Arbeit mit dem Chef ! ABER: Ob man von der Schule für den Einsatzfall befrei wird, hängt vom Bundesland ab - in erfahrung kanst du das beim zuständigen Abtilungskommandant bringen


Zum ersten Punkt muss aber beachtet werden, dass jedes Bundesland ein eigenes Feuerwehrgesetz hat und  das Eintrittsalter dementsprechend variiert.

In Niedersachsen und in einigen anderen Bundesländern darf man nämlich bereits mit 16 zum Einsatz.

@wegenBaum

zeug mir mal den FwG (Feuerwehrgesetz), wo drinsteht, das man in Niedersachsen mit 16 mit zum Einsatz darf !

@Conan731989

Auch in Bayern darf man schon mit 16 zum Einsatz, aber nicht während Schule ist. BayFwG Art 7 (2) 1Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleich gestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. 2Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden.

@Conan731989

(2) 1Der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr kann angehören, wer Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde ist, für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet ist und das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat."

Aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz

Also bei uns ist es so, dass Schüler mit abgeschlossener Grundauabildung, einen Melder bekommen, der die Schleife Groß hat. Dazu sei gesagt, dass es bei uns die Schleife Groß und Schleife Klein gibt. Schleife klein sind so Sachen wie Mülleimerbrand, etc. Schleife Groß sind dann Großeinsätze.

Im Saarland darf man ab 16 in die Aktive Wehr, und auf Einsätze mitfahren. Und in Deutschland endet ja mit 16 oder der 9. Klasse eh die Schulpflicht. Deshalb ist das nach Absprache mit der Schulleitung relativ unkompliziert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was hält dich davon ab einfach bei der Schulleitung oder im Sekretariat nachzufragen?

Sollte das Alter und die Schulpflicht.. Bzw auch das feuerwehrgesetz...