Darf man aus dem Gefängnis ausbrechen?

16 Antworten

Der Ausbruch aus einem Gefängnis ist tatsächlich straffrei, solange man nicht andere Menschen schädigt (also beispielsweise Körperverletzung des Wachmanns). Wenn sich jemand einen Tunnel gräbt und frei kommt, dann kann er für den Ausbruch nicht bestraft werden, denn: Im Grundgesetz ist verankert, dass jeder Mensch das Recht auf Freiheit hat. Er hat zwar eine Haftstrafe zu verbüssen, aber dieses Recht, die Freiheit zu suchen, ist NICHT strafbar, solange niemand dadurch geschädigt wird. Wenn jemand einen Wachmann beispielsweise niederschlägt, wird er auch nicht wegen dem Ausbruchsversuch verurteilt, sondern nur wegen der Körperverletzung.

wenn er den Tunnel gäbt,begeht er sachbeschädigung,und wenn er in anstaltskleidung flieht begeht er Diebstahl!

@Uwe29104

und DAS ist jetzt Wortglauberei :-)

Wenn Du Gittet zersägst bekoomst Du eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Genau so wen Du die Matratzenbezüge als Seil benutzt hast. Wenn Du Gefändniskleidung trägst, und sie nicht vor dem Gefängnis liegen lässt (also nachend weiterflüchtest, oder jemand hast der Dir neue bringt), bekommst Du eine Anzeige wegen Unterschlagung. Solltest Du dann wieder gefasst werden, wirst Du die Hölle auf Erden haben

Au Mann, das hätte ich nicht gedacht, dass unsere Gesetze wirklich so bescheuert sind. Bin aber echt überrascht, dass man das darf. Bei meinen nächsten Besuch im Gefängnis versuch ich das auch mal.

Nein , Scherz, ich bin ganz lieb. :-)))

@evis78

Wie viel Gefangene gibt es in ganz Deutschland.? Geh Mal zu dieser Frage, und zur besten Antwort, dann hast du einen Einblick, was wirklich in Deutschen Gefängnissen passiert. Zum Kommentar: ich habe das zwei Mal hinter mir. Zu meiner Entlastung muss ich sagen, das es zwei Mal aus der Untersuchungshaft heraus war. Später bekam ich nachgewiesene Freisprüche. Doch wenn ich unschuldig bin, gehe ich hin, wo hin ich will. Staat hin, oder her. Nun, wenn Du also ganz lieb bist, schön, und genieße Dein Leben. Gruß Louis

@evis78

Das sind nicht "unsere Gesetze", das sind die Menschenrechte. Jeder hat das Recht zu fliehen. Wenn ews in den USA nicht so ist, nur ein Beispiel dass die die Menschenrechte nicht achten (Todesstrafe...).

Die Flucht an sich ist straffrei. Wer aber - wie beim klassischen Ausbruch - die Gitterstäbe der Zelle durchtrennt, begeht eine Sachbeschädigung. Wer einen Aufseher oder Mitgefangenen als Geisel nimmt, begeht einen erpresserischen Menschenraub.

Völlig straffrei wäre es z. B. wenn du dich in einem Haufen Schmutzwäsche versteckst, der zum waschen außerhalb der JVA gebracht wird. Bestenfalls werden dir, wenn man dich wieder schnappt, gewährte Vergünstgungen gestrichen. Auf auf die Entscheidung, ob ein nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird, kann dies Einfluss haben.

Überleg mal ganz scharf!!! Angenommen ,du hast was ausgefressen, sagen wir Betrug und du wirst vom Gericht zu 1 Jahr verurteilt. Das heisst, du musst das Jahr ausschliesslich im Gefängnis verbringen, ausser du bekommst Freigang oder wirst vorzeitig entlassen. So weit ,so gut. Also heisst das im Klartext, wenn du ausbrichst, wirste länger drin bleiben , egal ob der Versuch fehlgeschlagen ist oder nicht. Deine Frage ist wirklich goldig.

Naja alles schön und Gut ,aber zeigt mir mal den Gesetzestext der die Gesetze stützt ,ich gib euch mal nen Tipp GG Art.23 ^^.Richtig wie ihr seht ,GESTRICHEN ,hmm das find ich erst mal lustig !