Darf man auf Rechnungen die man absetzen will Markierungen machen?

3 Antworten

Wenn es nicht gerade eine Telefonnummer oder sonstiger Privatkram ist, spricht nichts gegen Notizen, solange die für die Steuer wichtigen Dinge noch eindeutig lesbar bleiben. In der Buchhaltung macht man öfter mal Notizen auf Belege schon alleine um die bearbeiteten von noch zu erledigenden zu unterscheiden... Ungültig werden solche Dinge nur bei Unlesbarkeit und so. Und ob sie steuerrechtlich überhaupt relevant sind hängt ja eh von der Art der Quittung ab und von der darauf beschriebenen Leistung...

Mach ich immer, kam noch keine Beschwerde. Weder vom Finanzamt noch vom Steuerberater. Manche Rechnung/Bon ist ja auch teilweise für die Firma und Privat. Da rechne ich auf dem Blatt auch immer das private raus und das, was buchbar ist. Hauptsache, die Rechnung ist noch lesbar: Nummer, Datum, Betrag und was berechnet wurde. Rechnungssteller mit Adresse.

Sie sollten schon möglichst im Originalzustand sein. Wenn du darauf wirklich etwas notieren möchtest, kleb ein gelbes Post It drauf, oder dschreib auf eine Kopie der Rechnung!