Darf man auf dem Balkon mit einem Holzkohlegrill grillen?

8 Antworten

Nein, er darf nicht mit einem Holzkohlegrill auf dem Balkon grillen. Selbst wenn er einen Elektrogrill verwendet, darf er das nur einmal im Monat und er muss das vorher bei den anderen Mietern ankündigen. Wende dich am besten an den Vermieter.

@Warg1

Das Landgericht Bonn hat ein Urteil gesprochen, wonach im Zeitraum von April bis September einmal im Monat gegrillt werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitbewohner zwei Tage im Voraus darüber in Kenntnis gesetzt werden (AZ: 6 C 545/96). Grundsätzlich muss aber so gegrillt werden, dass niemand beeinträchtigt wird. Ein Elektrogrill dient hier als gute Alternative.

Das Landgericht Essen (AZ: 10 S 438/01) hat in diesem Zusammenhang wiederum ein Urteil gesprochen, wonach es Vermietern erlaubt ist, per Mietvertrag ein Grillverbot auf Balkonen zu verhängen. Dieses Verbot gilt sowohl für einen Holzkohle- als auch für einen Elektrogrill. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Vermieter eine Abmahnung erteilen und im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung aussprechen.

Eigentlich ist es verboten mit einem Grill der offenes Feuer hat auf dem balkon zu grillen ... Hausmeister/Vermieter anrufen und nachfragen und wenn er es nicht lässt leider gegebenenfalls verpfeifen ... 

Das ist Regional sehr unterschiedlich geregelt.

Wie einige schon geantwortet haben ist das sehr unterschiedlich.

Prinzipiell ist das im Mietvertrag von ihm festgelegt.

Sollte es dort nicht geregelt sein, so kann es sein, dass es in der Hausordnung steht.

Ist es dort auch nicht geregelt, dann darf er es machen.

Ausnahme: Solltesn andere Bewohner von dem Qualm belästigt werden oder wie in deinem Beispiel Rauch in die Wohnung gelangen und sich auf die Qualität deiner Kleidung oder Möbel auswirken (z.B. Geruch) dann berührt er damit das Recht Dritter und das wiederum ist nicht erlaubt.

Vorschlag: Frag den netten Nachbarn doch mal, ob er nicht auf einen Elektrogrill umsteigen möchte. Der Qualmt eigentlich nicht (außer das Grillgut verbrennt). Das ist eine deutlich günstigere Variante als rechtliche Schritte zu gehen.

leider steht nichts im Mietvertrag..Der Mieter sagte er hätte vorher gefragt hat und deshalb hätte er sich ein teuren Webergrill gekauft.. und würde mir gerne vorher Bescheid sagen wenn er grillt, dann muss ich eben meine Fenster in der Zeit zumachen.. Ich wohne im Dachgeschoss...wie komm ich dazu im Sommer meine Fenster zu schliessen, damit er grillen kann.. das schlimmst ist noch.. nicht nur der Qualm kommt rein...Er grillt Fisch sodas meine frisch gewaschene Wäsche nach Fisch riecht... Er sieht nicht ein sich ein Elektrogrill zu kaufen, denn mit Kohle schmeckt es viel besser und es sind ja nur ein paar Monate Sommer.

@Majelchen

Sobald es Auswirkungen auf das Recht Dritter (In dem Fall du) hat, darf er das nicht einfach. Du kannst ihm ja in Aussicht stellen, dass er nicht nur das Grillfleisch bezahlen muss, sondern auch jedes mal die Rechnung aus deiner Reinigung.

Dennoch würde ich dazu raten das ganze ohne den Rechtsweg zu klären.

Er darf....