Darf man Arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

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Arbeitsverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern können auch mündlich oder sogar durch Verhalten zustande kommen.

Geht man also auf eine Baustelle und nimmt sich ein Schippe und der Polier nickt dazu, dann ist schon ein Arbeitsvertrag zustande gekommen.

Wenn man länger als 30 Tage irgendwo arbeitet, muss der Arbeitgeber aber nach einem Monat ein Schriftstück übergeben, in dem die wichtigsten Vertragsinhalte stehen.

Man darf also ohne schriftlichen Arbeitsvertrag (nämlich mit einem mündlichen oder konkludenten Vertrag) arbeiten.

Wer selbstständig ist, darf natürlich sowieso soviel arbeiten wie er will.

Ich würde aber jedem Arbeitnehmer empfehlen, vor der Arbeitsaufnahme einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen. Diesen Arbeitsvertrag sollte man nicht "hopplahopp" unterschreiben sondern genau prüfen. Eine Arbeitsplatzbeschreibung sollte zum schriftlichen Vertrag dazugehören.

Formvorschriften Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Um etwaige Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, ist Schriftform dringend zu empfehlen. Wird dennoch kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen (§ 2 Nachweisgesetz, NachwG). Einzelheiten enthält der nachfolgende Abschnitt. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, führt dies jedoch nicht zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages.

Etwas anderes gilt nach § 14 Absatz 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes für befristete Arbeitsverträge: Die Befristung bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Leiharbeitsvertrag nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Arbeitsverträge mit den Kommunen. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften können der gesamte Vertrag oder einzelne Punkte nichtig sein (§ 125 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

Einer Formvorschrift angenähert ist zudem der Berufsausbildungsvertrag. Dieser kommt zwar auch mündlich zustande, jedoch hat der Ausbildende sofort nach Abschluss des Vertrages den wesentlichen Inhalt schriftlich zu fixieren und zu unterzeichnen (§ 11 Berufsbildungsgesetz, BBiG). Dazu gehören die Gliederung und das Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, Vergütung, Urlaubsdauer und Kündigungsvoraussetzungen. Quelle: http://www.ratgeber-recht24.de/ArbeitsvertragTeil1/Formvorschriften.html

Ohne Arbeitsvertrag kann man gar nicht arbeiten. Sobald sich zwei Parteien einig sind, dass eine bestimmte Leistung zu erbringen ist, gegen ein entsprechendes Entgelt, ist der Arbeitsvertrag zustande gekommen. Es bedarf keines schriftlichen Vertrages. Nur die Kündigung ist in schriftlicher Form vorgeschrieben.

Das kommt darauf an, wie Du "Vertrag" definierst. Für Arbeitsverträge gibt es keine Formvorschrift, sie können auch mündlich geschlossen werden. Ein Arbeitsvertrag kommt zustande, wenn sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das Arbeitsverhältnis im Wesentlichen einig sind.

Ich würde einen Arbeitsvertrag abschließen,damit der Arbeitnehmer nachweisen kann welche Vereinbarungen getroffen worden sind.