Darf man an öffentlichen Plätzen filmen?

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In beiden Fällen gilt das Hausrecht, daß ein Fotografieren untersagen darf.

Auf Flufhäfen ist das gesetzlich verboten.

Sofern Personen erkennbar abgebildet werden, zudem das Recht am eigenen Bild, daß nicht das Foto selbst, aber dessen Veröffentlichung in jedweder Form untersagt.

G imager761

dass*


  1. Generell: auf öffentliche Plätzen ohne gesondert ausgewiesene Einschränkungen kannst Du filmen, bis Du keine Lust mehr hast.

  2. Orte mit Einschränkungen: besondere Orte haben (gesetzlich korrekt) ausgewiesene Einschränkungen: diese Einschränkungen sind auf Hinweisschildern oder auf ausgehängten Platzordnungen/Hausordnungen ersichtlich (Beispiel: auf dem Bahnhof sind Videoaufnahmen abzuklären, am Flughafen gibt es Sicherheitszonen mit Filmeinschränkung, an bestimmten Sicherheitsbereichenwie Armeekasernen oder Polizeieinrichtungen ist eine Einschränkung der Filmerei möglich).


Grundsatz:

Gesundes Augenmaß und Probieren geht über Studieren. Meistens kommen die Leute schon an, die es stört.


Einschränkung:

Meine Aussage trifft m.E. nur für Deutschland zu. Bei anderen Ländern kenne ich mich nicht besonders aus.

Wenn es an bestimmten Stellen mit Schildern verboten ist, dann ist es so. Bei bestimmten Plätzen kann die Polizei kommen und Dich bitten, etwas weiterzurücken (wenn Du eine Gefahr verursachst an Straßen oder im Fußgängerbereich oder selber in Gefahr bist beim Filmen auf der Straße).

Ich weiß, dass man z.B. auf dem Marktplatz an der freien Luft ist und man Panoramafreiheit hat.

Die P. gilt aber dann nicht, wenn der Hausherr (Gemeinde) per Haurecht das Filmen der Handelnden auf der Marktfläche untersagt, weil sich Händler wie Käufer beobachtet und gestört fühlen.

Eine Beschwerde an die Marktleitung/Ordnungsamt, und du packst ein und bekommst Platzverbot.

G imager761

Hallo :)

Wie du schon selbst sagtest, auf einem Marktplatz ist das Filmen erlaubt da dies ein öffentlicher Platz ist. Solange es hierbei nicht in Belästigung ausartet, kannst du soviel Filmen wie du magst.

Ein Flughafen ist hingegen kein öffentlicher Platz. Solange jedoch keinerlei Verbote offen liegen, ist das Filmen erstmal nicht verboten. Solltest du jedoch von Personal darauf hingewiesen werden, dass das Filmen zu unterlassen sei, musst du diesem Hinweis folge Leisten.

In jedem Falle gilt aber: Personen, Kennzeichen etc. müssen bei Veröffentlichung des Filmmaterials unkenntlich gemacht werden, solange du keine Zustimmung zur Verbreitung des Materials der jeweiligen Personen hast.

Gruß

Auf öffentlichen Plätzen darfst du, wenn du nicht gezielt eine fremde Person filmst (Persönlickeitsrecht).

Ein Flughafen ist aber kein öffentlicher Platz, sondern ein privater. Da gilt das Hausrecht. Der Hausrechtinhaber entscheidet, ob du filmen darfst, oder nicht. Dies wird auf den Flughäfen auch unterschiedlich gehandhabt, so daß dir nur übrig bleibt, auf deinem Flughafen zu fragen, ehe du filmst.