Darf man am Straßenrand pflanzen verkaufen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Gewerbe muss erst dann angemeldet werden, wenn du eine wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausübst.

Wenn du deine Pflanzen nicht wiederholt und regelmäßig verkaufst, sondern nur gelegentlich, ist ein Gewerbeschein nicht erforderlich.

Nun zum Verkauf an einer Straße. Eine Straße dient eigentlich dem fließenden sowie ruhenden Verkehr. Möchtest du deine Sachen unmittelbar an einer öffentlichen Straße oder öffentlichen Gehweg verkaufen, liegt eine Sondernutzung vor. Hierfür braucht du die erforderliche Erlaubnis der jeweiligen Gemeinde. Dies ist im Straßengesetz der Länder geregelt.

Hast du die Erlaubnis, dann viel Spaß beim Verkaufen.

Wenn sie mehrere Pflanzen zum Verkauf anbietet, dann ist das schon "auf Dauer angelegt". Und da sie Geld für selbst gezogene Pflanzen nehmen will, besteht Gewinnerzielungsabsicht. Und da sie das nicht am Ort der Urproduktion macht, ist es Gewerbe !

Und am Straßenrand wäre ein Gewerbeschein (§ 14 GewO) auch unpassend, denn da braucht sie eine Reisegewerbekarte (§ 55 Gewo).

@Geochelone

Eine Reisegewerbekarte wird nur dann benötigt, wenn ein Gewerbe besteht. Hier liegt kein Gewerbe vor. Dementsprechend brauchte ich den Fragesteller nicht auf die Reisegewerbekarte hinweisen.

Wenn sie mehrere Pflanzen zum Verkauf anbietet, dann ist das schon "auf Dauer angelegt".

Völliger Unsinn!

Nach deiner Logik müsste jeder private Ebayer ein Gewerbe anmelden, wenn er mehr als nur eine Sache verkaufen möchte.

Die Gewerbeabsicht muss sich manifestieren! Ich kann durchaus an mehreren Tagen, mehrere Sachen verkaufen, ohne ein Gewerbe zu betreiben.

Dauerhaft ist jede nachhaltige, planmäßige nicht nur auf gelegentliche, vorrübergehende Ziele ausgerichtete Tätigkeit. (BVerwG NJW 77, 772 ).

Absicht des Fragestellers

Hintergrund: ich habe dieses Jahr zu viele Paprika-Pflanzen gepflanzt und habe nicht genug Platz um die alle unter zu bekommen, daher würde ich Diese gerne verkaufen.

Das ist für mich ein gelegentlich, vorrübergehendes Ziel.

Ja, das solltest du anmelden. Und auch bei der Polizei, denn Straßenrand ist nicht gleich Straßenrand. Können die anhaltenen Autos parken bzw. stehen bleiben, ohne den Verkehr zu beeinträchtigen oder jemanden zu gefährden?

Ich denke nicht, muss man bestimmt anmelden. Man darf ja nicht mal einfach so Musik machen.

???

Nein, das fällt steuerrechtlich unter Liebhaberei.

Die Frage betrifft das Gewerberecht, nicht das Steuerrecht.

Du brauchst 3 Dinge:

  • Reisegewerbekarte (keinen Gewerbeschein !) vom Gewerbeamt
  • Straßenlandsondernutzungserlaubnis vom Straßeneigentümer (Gemeinde)
  • Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde

Tipp: Hast du schon mal daran gedacht, deine Pflanzen auf einem Wochenmarkt zu verkaufen ? Da brauchst du das alles nicht...

PS: Einen Klein-Gewerbeschein gibt es nicht.

§ 55a GewO Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten

Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer

  1. selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreibt;

Gepflanzte Paprikapflanzen gehören zu selbstgewonnenen Erzeugnissen des Gartenbaues.

Außerdem ist es sehr fraglich, ob hier überhaupt ein Gewerbe vorliegt. Es fehlt hier an der Dauerhaftigkeit. Es sollen ja nur die zu viel gepflanzten Paprika-Pflanzen verkauft werden. Dies stellt tatsächlich nur ein vorübergehendes Ziel dar.