darf man als privatmann expertisen schreiben?

5 Antworten

Klar kannst du das machen. Aber viel Wert dürfte diese Expertise nicht haben. Aber grundsätzlich ist das erlaubt.

ja solange man sich keinen namen aufgebaut hat, hat diese dann nciht viel wert. wobei es mir auch nciht darum geht daran groß zu verdienen, cih wollte das nur zusätzlich zu meinem vorhaben machen. weist du wo das gesetzlich festgeschrieben steht das ich das darf?

du haftest dann auch, wenn du es falsch machst

du sagst, ist echt, einer kauft es desshalb, ist nicht echt, du haftest

bist du sicher? ich meine jeder gutachter kann sich mal irren oder, auch wenn man es mit bestem wissen und gewissen macht.

kann man dann mit dazu schreiben das eventuelle irrtümer ausgeschlossen sind und keine haftung besteht?

@Maxi479

dann kann ich mir dein gutachten eben in den a5sch stecken, kannst du aber versuchen

ich will ja damit eine sicherheit erkaufen, aber ich kenne jetzt nicht direkt messergutachten

man kann sich dagegen auch versichern

@ichspendenie

achso ja das ist eine gute idee mit der versicherung

Ich denke, wenn man Expertisen ausstellt, muss man dafür auch einen anerkannten Titel haben oder zumindest ausweisen können, dass es sich um Expertenwissen handelt. Je nachdem welche Expertise man ausstellt und sich im Nachhinein Probleme ergeben, wird man unter Umständen haftbar gemacht. Ich würde auf jeden Fall vertraglich formulieren, dass man keine Gewähr auf Richtigkeit abgibt. Aber ob das reicht, um Schadensersatzansprüchen entgegenzuwirken, kann ich Dir nicht sagen. Man weiß ja nie, was der Beauftragende damit bezwecken will.

Ich wundere mich immer wieder was sich Frager dabei denken, wenn sie hier Fragen beantwortet bekommen möchten, aber die wichtigsten Umstände ihrer Frage nicht mitteilen. 

Man kann diese Frage gar nicht beamtworten, ohne nähere Angaben in welchem Rahmen "Expertisen" geschrieben werden, für wen und warum und zu welchen beabsichtigten Konditionen. 

Denn so wage wie die Fraga hier gestellt wurde, so wage kann auch nur die Antwort sein: Wir sind ein freies Land. Hier darf erstmal jeder niederschreiben was er will. Genauso wie jeder vor sich hinsingen kann wie er will - ganz ohne Gesangsausbildung.....

Es ist nicht ganz so trivial. Sollte es einen offiziellen Auftrag geben - was auch mündlich passieren kann - besteht ein Vertragsverhältnis. Du bist als Sachverständiger dazu verpflichtet, wahre Angaben zu machen.

Wenn deinem Vertragspartner UND Dritten ein Schaden durch dein falsches Gutachten entsteht, hattest du im Einzelfall dafür. Dazu gibt es schon genügend Urteile im Netz zu finden.

ja so einen ärger will ich eigentlich nciht. ich wollte vielmehr wenn ich mein hobby erweitere und artikel weiter gebe auch eine expertise dazu erstellen, ab4er wie gesagt der beste gutachter kann sich auch mal irren. es gibt top fälschungen in jedem sammlerbereich

Richtig, da gibt's aber auch von Rechtsanwälten erstellte Verträge, die dann die Haftung auch rechtsgültig ausschließen können.