Darf man als Jugendlicher in Begleitung eines 18 Jährigen harten Alkohol in Öffentlichkeit trinken?

17 Antworten

Also ich kann dir auf jeden Fall einen Rat geben als alle anderen die hier noch unreifer sind als ein 10-jähriger der nicht richtig schreiben kann! Ich finde es gut das du hier diese Frage stellst, nur ich merke das hier die anderen eher unreif sind!

Gesetzlich darfst du ab 16 Jahren alleine Alkohol kaufen, was aber nicht harter ist! Du darfst dir aber ab 16 Jahren Sekt, Wein, Cocktails (z.B. Sex on the Beach) kaufen und weiteres was bis max. 16% geht!

Du kannst dir logischerweise von einer volljährigen Person Alkohol kaufen lassen, was aber nicht gut ist! Denn solltest du minderjährig sein und eine volljährige Person hat dir z.B. Wodka gekauft und wirst von der Polizei/Ordnungsamt erwischt hat die Person die dir den Alkohol ermöglicht hat ein sehr "TEURES" Problem! Denn diese Flasche Wodka z.B. kostet 200-400€ Strafe! Auch wenn deine Eltern der volljährigen Person eine Erlaubnis gegeben haben den Alkohol zu konsumieren in der Öffentlichkeit ist strafbar! Das einzige was 50:50 erlaubt ist, ist wenn deine Eltern mit dir den Alkohol kaufen, und die Erlaubnis von ihnen bekommst diesen zu trinken, allerdings darfst du das nur Zuhause nicht in der Öffentlichkeit! Sollten dir deine Eltern einer volljährigen Bezugsperson die Erlaubnis gegeben haben mit dir diesen Alkohol zu kaufen, darfst du diesen auch erst bei dir Zuhause trinken!

Aber ich gebe dir einen Ratschlag für's Leben: Trinke keinen Alkohol um dich reif, cool oder sonst wie zu fühlen. Trinke auch nicht um dazu zu gehören. Trinke auch nicht wenn es dir schlecht geht oder du dich unglücklich fühlst, Alkohol macht dich noch unglücklicher! Vorallem solltest du allgemein die Finger von diesem Dreck lassen, denn in eine Alkohol-Krankheit (also Sucht) zu fallen ist etwas ganz schlimmes! Es hat Familien, Ehen, Freundschaften, Beziehungen, Leben usw. zerstört, auf der ganzen Welt! Trinke wenn du unbedingt mal ein Bier willst, bitte lieber ein Alkoholfreies oder mal in Maßen 1-2 Bier (der Alkoholgehalt ist niedrig). Du weißt vermutlich vielleicht nicht einmal ob du Wodka etc. verträgst! Vergnüge dich doch lieber mit einer Cola, einer Limonade oder anderem was KEINE ALKOHOL enthält (: So mach ich es (;

Wenn du weitere Fragen oder Ratschläger brauchst frag ruhig, ich beiße auch nicht (:

UND NOCHMAL AN ALLE DIE SAGEN DAS WÄRE EINE LÄCHERLICHE ODER UNREIFE FRAGE: Wenigstens fragt er vorher, und Antworten wie nein oder sowas bringt hier ehrlich gesagt gar nicht! Diese Frage ist nicht unreif, vielleicht traut man sich mit 14 oder einem anderen Alter nicht Eltern zu fragen weil es unangenehm ist, deswegen geben Leute wie ich gescheite Antworten und schreiben nicht einfach nur nein oder das diese Frage lächerlich ist! Denkt mal vorher drüber nach bevor ihr so etwas schreibt! Ihr wart auch mal in der Pubertät und habt euch zu 101% nicht getraut eure Eltern alles zu Fragen, z.B. bei solchen Fragen o.ä.

Lg (:

Gesetzlich darfst du ab 16 Jahren alleine Alkohol kaufen, was aber nicht harter ist! Du darfst dir aber ab 16 Jahren Sekt, Wein, Cocktails (z.B. Sex on the Beach) kaufen und weiteres was bis max. 16% geht!

Stimmt nicht, es spielt keine Rolle wie viel vol. % alkohol etwas beinhaltet! Als kleines Beispiel:

Ab 16 Jahren darfst du dir eine Flasche Weißwein oder Rotwein kaufen, welche zwischen 11 und teilweise 15% Vol. Alk enthält, jedoch darfst du dir keine Flasche Smirnoff Ice holen, obwohl das Getränk mit 3% vol. alk weitaus weniger Alkohol enthält!

Der Gesetzgeber definiert lediglich zwischen Branntweinhaltigen Getränken, und anderen alkholischen Getränken.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

Definition von Alkohol im Rahmen des JuSchG

  1. Branntweinhaltige Getränke (jeglicher alkohol der durch Destilation gewonnen wird. Bsp: Gin, Rum, Wodka, Whiskey, Liköre und Mischgetränke aus den vorher genannnten Getränken bzw. Alkopops etc.) und
  2. andere alkoholische Getränke (alle anderen alkoholischen Getränke sprich: durch Fermentierung/Gährung gewonnen werden. Bsp: Bier, Wein, Sekt, Apfelschaumwein und Mischgetränke aus den vorher genannten Getränken)

Was das Gesetz zur Abgabe/Konsum sagt:

➤ Ab 14 Jahren: Dürfen die "anderen alkoholischen Getränke" (also Bier, Wein, Sekt etc.) konsumiert und erworben werden, solange eine Personensorgeberechtigte Person (im Normalfall: Elternteil) anwesend ist und den Konsum gestattet.

➤ Ab 16 Jahren: Dürfen die "anderen alkoholischen Getränke" (also Bier, Wein, Sekt etc.) konsumiert und erworben werden. (also ohne das Beisein der Eltern)

➤ Ab 18 Jahren: Dürfen die "Branntweinhaltigen Getränke" (also Gin, Whiskey, Wodka, Rum, Likör etc.) konsumiert und erworben werden.

Bevor du 18 Jahre alt bist, darfst du in der Öffentlichkeit keine Branntweinhaltigen Getränke erwerben oder konsumieren! Auch im Beisein deiner Eltern nicht (im Gegenteil: sie machen sie sogar strafbar!)

§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

Nein das darfst du natürlich nicht. Harter Alkohol in Form von Brandprozessen ist ab 18. Das heißt du darfst ihn erst mit 18 kaufen und auch erst mit 18 trinken. Ob jetzt ein Erwachsener dabei ist oder nicht macht keinen Unterschied.

Brandprozessen

Häh? Was bitte?

@DarthMario72

was bitte schön ist denn ein BRANDPROZESS???

@Antje2003

Hochprozentiger Alkohol wird gebrannt. Deswegen sind alle Brandprodukte erst ab 18 :)

Nein, man darf zwar schon ab 14 schon leichten Alkohol trinken (Bier und Wein usw.), aber branntweinhaltige Getränke (z.B. Schnaps) darf man in der Öffentlichkeit erst ab 18 trinken ;)

Nein, auch nicht mit Erlaubnis deiner Erziehungsberechtigten. Allgemein härtere alkoholische Getränke erst ab 18.