Darf man als Fahranfänger mit jedem Auto fahren?

12 Antworten

morgen, wie schon erklärt hängt der versicherungsschutz mit den angaben zusammen die man bei der versicherung gemacht hat. am besten mal den vertrag lesen.

mit teil oder vollkasko hat das nichts zu tun. diese art deckt nur ab welche schäden bezahlt werden, falls man einen unfall hat.

wenn du regelmäßig das selbe auto nutzt und ggf. im vertrag steht das es nur der versicherungsnehmer und seine frau fahren dürfen, dann sollte das geändert werden. sprich auf weitere fahrer erweitern und unter 25 jahre. es ist möglich das die versicherung etwas teurer wird, aber das kann die versicherung auch telefonisch beantworten.

komm auf keinen fall auf die idee ein auto zu nutzen das laut versicherung dann evtl. nicht richtig versichert wäre, die kosten die auf dich zukämen, bei einem unfall, können imens hoch werden. also bitte erst abklären dann nutzen..

komm auf keinen fall auf die idee ein auto zu nutzen das laut versicherung dann evtl. nicht richtig versichert wäre, die kosten die auf dich zukämen, bei einem unfall, können imens hoch werden.

Auf ihn als Fahrer kommen bezüglich des Fremdschaden gar keine Kosten zu, denn in Deutschland ist in erster Linie das Fahrzeug und nicht der Fahrer versichert! Ergo ist das Kfz also auch richtig versichert sowie eine VS-Police darauf abgeschlossen worden ist.

Die Kfz-Haftpflicht muss Fremdschäden grundsätzlich begleichen ►da Pflichtversicherung!

Regressforderungen gegenüber dem Fahrer kann die Versicherung nur dann verlangen, wenn dieser Obliegenheitsverletzungen begangen hat, wie z. B. fahren unter Alkoholeinfluss, unerlaubtes entfernen vom Unfallort, etc.

Aber auf den Versicherungsnehmer könnten Kosten zukommen: rückwirkende Beitragsangleichung und eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 - 200 % eines angepassten Jahresbeitrages.

Was der Fahrer, neben evtl. Bußgeldern wegen des Unfalls, zahlen müsste, wäre allenfalls der Schaden am von ihm gefahrenen Fahrzeug - aber das würde sowieso für alle anderen Fahrer auch gelten. ;)

Grundsätzlich ja.

Wenn aber der Halter bei Versicherungsschutz angegeben hat das z.B. kein Fahrer unter 25Jahren das Fahrzeug fährt dann sollte man das nicht tun. Der Versicherungsschutz erlischt zwar nicht, bei einem Unfall wird aber eine Vertragsstrafe fällig sowie eingesparte Beiträge nachgefordert.

Die meisten Versicherungen sehen Fahrer unter 23 Jahren als riskante Gruppe an. In jeder Polizze steht, ob das Auto auch von Personen unter (ca. 22-25) Jahren gelenkt wird. Im Zweifelsfall den Versicherungsberater fragen. Als junger Autofahrer wird man nicht von allen Versicherungen genommen, allerdings hast du zwischen ein paar Anbietern die Wahl.

Extra eingetragen muss niemand werden, außer es wurden generell gewisse Altersgruppen vom Schutz ausgenommen (siehe oben). Ob Haftplficht, Teil- oder Vollkasko ist egal, entweder gilt eine Versicherung oder nicht.

lg

hängt immer davon ab,was in den verträgen steht,wenn keine beschränkung darfst du jedes fahren.ist eigentlich nur relevant bei unfall,wegen versicherung,verbot gibt es keines

Das kommt drauf an, wie es versichert ist. Manche haben bei der Versicherung angegeben, dass niemand unter 25 das Auto fährt (weil es deutlich günstiger ist).

Also einfach so darfst du nicht jedes Auto fahren, im Härtefall kann es sein, dass eine Versicherung sich dann weigert zu zahlen.

Ich möchte an dieser stelle erwähnen, dass es sich um einen Fahranfänger handelt, der 28 Jahre alt ist...

@FrauFlausch

Dann stellt es sich natürlich etwas anders dar.

@Sumselbiene

im Härtefall kann es sein, dass eine Versicherung sich dann weigert zu zahlen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt immer, lediglich der Versicherungsnehmer kann damit rechnen, dass ihm ein höherer Beitrag nachberechnet wird, wenn der Unfallverursacher nicht zu dem Personenkreis hgehört, der in der Police angegeben ist.