Darf man als Empfänger von Sozialleistungen eigentlich "schwarz" züchten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, dabei handelt es sich nicht um eine "Vermögensumwandlung"
sondern um einen Nebenverdienst.

Ganz davon abgesehen darf ein HartzIV Beziehender selbst kein Ebay-Konto besitzen... selbst Ebay-Verkäufe fallen also flach!
Wie sieht es dann wohl mit Tierverkäufen aus?

Wenn du ihn kennst würde ich ihm mal versuchen durch die Blume zu vermitteln, dass das was er tut nicht richtig ist.
Da sich das Amt in der Regel die Kontoauszüge zeigen lässt muss er ja schon tief in die Trickkiste von Bearbeitungsprogrammen und Fälschungen greifen um damit nicht überführt zu werden. Und das nennt sich Betrug!

Auf der anderen Seite - du bezahlst Steuern wenn du arbeiten gehst.
Dieser Mensch bezieht Geld aus dem "Topf" in dem die Steuern landen.
Und nebenbei "verselbstständigt" er sich mit seiner Tierzucht da,
muss nichts abgeben, BEKOMMT aber sogar von den Leuten die normal arbeiten gehen OBENDRAUF noch Geld.
Irgendwas kann da doch nicht stimmen oder?

Pferde verkauft man ja auch nicht billig, da muss also eine ganze Menge "Nebenverdienst" sein. Mal ganz davon abgesehen, das es für die Tiere auch nicht so optimal ist, wenn die nie einen Arzt etc. zu Gesicht bekommen...

An sich schadet er hier Mensch und  Tier und macht sich damit ein schönes Leben und rechtens ist das keinesfalls.

Ob du ihn jetzt anonym melden willst ist dir überlassen.
Ich würde zuerst versuchen mit ihm zu reden, es ist eigentlich besser wenn er von sich aus damit aufhört... Aber das was er tut ist auf jeden Fall weder richtig noch legal.

LG
Utau

Ganz davon abgesehen darf ein HartzIV Beziehender selbst kein Ebay-Konto besitzen... selbst Ebay-Verkäufe fallen also flach!

Wo um Himmels Willen hast du denn diese Information her?

Also ich habe direkt vom Jobcenter die Info, dass man durchaus Dinge über Ebay verkaufen darf - Kinderbekleidung, Kinderspielzeug, PC-Spiele, Fahrrad ... und wenn ich meine vorhandene Bibliothek verkaufen will, darf ich auch das tun.

Selbst wenn ich mir neue Möbel anschaffen will, kann ich meine alten dort verkaufen.

Bitte keine Kommentare "woher hat ein Hartz IV-Empfänger das Geld für neue Möbel". Man darf ein Schonvermögen von 150 € pro Lebensjahr haben. Wenn eine BG zwei 40- oder 50-jährige hat, dann kann man sich von seinen erlaubten Rücklagen schon etwas anschaffen. Und wer Aufstocker ist, der tut vielleicht von seinen Freibeträgen etwas beiseite und spart sich ein paar hundert Euro zusammen für etwas Neues.

Was man nicht machen darf - als professioneller Händler im Internet tätig sein. Dürfte man auch, aber dann müsste man die Gewinne als Einnahmen angeben.

Du hast recht, das Beispiel des FS hat mit Kapitalumwandlung nichts mehr zu tun.

Aber deine sehr absolute Aussage (s.o.) stimmt so in der Form eben auch nicht.

Ich weiß ja, dass manche Leute den ALG II- Leistungsbeziehern am liebsten die Hälfte ihrer bürgerlichen Rechte absprechen würden, nur damit niemand von denen vielleicht einen Euro Vorteil hat oder auch nur in Versuchung kommt.

Das, was manchmal hier als angeblich "verboten" für ALG II-Bezieher diskutiert wird, käme gelegentlich schon in die Nähe einer Grundrechtsverletzung - wenn es denn stimmen würde.

@EstherNele

Meine Info habe ich auch direkt vom Jobcenter.

Meine Freundin hat HartzIV bezogen und es ist ihr strikt untersagt worden ein eigenes Ebay Konto zu besitzen.
Wir waren da, wir haben nachgefragt, die Antwort war:
Nein, HartzIV Empfänger dürfen keines besitzen.
Irgendwelche bekannten "Zwischenfälle" wie Handel etc. auf Ebay war nicht der Grund, sie durfte sich einfach nur kein Konto einrichten.

Insofern habe ich hier nur die mir bekannten Fakten wiedergegeben, in der Annahme das sie richtig sind, wenn sie direkt von der Quelle kommen..

@Utanyan

Da hat das Jobcenter Mist gelabert. Natürlich darf man mal Sachen verkaufen und auch kaufen (dafür braucht man ja auch ein Konto), solange man das nicht gewerblich macht.

@Utanyan

Okay - dann hast du andere Erfahrungen als ich.

Ich hatte genau diese Frage mit einer (in der Sozialberatung) betreuten Klientin. Allerdings hatten wir vorher schon einen Fachanwalt für Sozialrecht gefragt (das ist der Vorteil von beruflichen Kontakten). 

Aussage des RA:
Er kenne keine Regelung im SGB II, die die Einrichtung eines Paypal - oder ebay-Kontos verbietet.
Auch mehrere Konten zu haben, ist nicht verboten. Wenn es dir Spaß macht, jeden Monat auf dein Zweit- und dein Drittkonto 5 € einzuzahlen - bitte.

Das Verbot solcher Dinge wie des ebay-Kontos hat häufiger damit zu tun, dass Sachbearbeiter zuviel Arbeit fürchten oder schlichtweg keine Ahnung davon haben und befürchten, dann etwas zu übersehen.

Die Aussage im JC war dann auch" Na ja, brauchen Sie das denn wirklich? Es ist nicht verboten, aber es muss kontrollierbar und transparent sein."  (Im Sinne von" Machen Sie es mir nicht zu schwer, ich habe null Ahnung").

Habt ihr damals gefragt, WARUM das verboten ist und wo das steht? 

Auf Antworten wie "Kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber das ist so" gibt es von mir die Frage noch mal als formlosen Antrag schriftlich mit dem Hinweis, ich hätte bei meinen Recherchen eben keinerlei ausschließende Festlegungen im Gesetz gefunden.

Klar - die allermeisten Dinge gingen dann doch und waren eben ein "bedauerlicher Kommunikationsfehler".

Ihr solltet euch zukünftig bei nicht nachvollziehbaren Ablehnungen das entweder schriftlich geben lassen oder sagen lassen, wo im Gesetz das geregelt ist.

Das sind Einnahmen, die man als Nebeneinkunft bezeichnen kann.  Wahrscheinlich weiß das Amt nichts von den Nebeneinkünften.  Das wäre Betrug.

Ja, das jobcenter überprüft auch regelmäßig die kontobewegungen. Das bedeutet etwa alle 3 monate lassen sie sich die kontoauszüge zeigen. So war es zumindest bei mir, aufgrund krankheit musste ich das für 6 monate beziehen. Klar gibt es tricks die kontoauszüge mit einem bildbearbeitungsprogramm zu bearbeiten oder paypal zu nutzen zum beispiel. Normalerweise müssen alle einnahmen angegeben werden, und es wird regelmäßig geprüft

Als Leistungsempfänger muss man natürlich JEDEN Geldeingang der Behörde mitteilen.

Solche "Geschäfte" laufen aber in der regel bar auf die Hand. Also schwarz.

So lange ihn niemand anzeigt, wird ihm dabei wohl nichts passieren.