Darf man als Brillenträger auf einen Behindertenparkplatz?

Das Ergebnis basiert auf 32 Abstimmungen

Nein 97%
Ja 3%
Vielleicht möglich 0%
Keine Ahnung 0%

14 Antworten

Nein

Natürlich nicht, denn Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit sind keine Behinderungen.

Wenn einer so schlecht sieht, dass es als Sehbehinderung gewertet wird, kann der eh nicht Auto fahren und braucht keinen Parkplatz.

Wie kommt man nur auf solche Fragen? 🤔

Nein
  • Sehbehindert im Sinne des Gesetzes ist man, wenn man mit Sehhilfe max. 10% Sehkraft hat.
  • Sehbehinderte dürfen also gar kein KFZ führen. Somit hat sich Deine Frage schon erledigt.
  • Schwerbehindert ist man nicht, weil man sich dafür hält, sondern wenn eine Behinderung vom LaGeSo auf Antrag festgestellt wurde. Ab einem GdB von 50 bekommt man einen Schwerbehindertenausqweis.
  • Auch damit darf man keine Behindertenparkplätze nutzen. Hierfür benötigt der Behindertenausweis das sog. Merkzeichen G wie Gehbehindert.
  • Zusätzlich ist ein entsprechender Zusatzausweis im Fahrzeug anzubringen.

Sei froh, keinen Behindertenparkplatz zu benötigen, gehe die paar Schritte mehr und lasse die Behindertenparkplätze für die, die sie wirklich nötig haben.

Nein

Eine Sehhilfe oder Brille berechtigt dich nicht, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Das ist zwar in gewissem Sinne eine Einschränkung, die durch die Brille behoben wurde, aber keine Behinderung.

Dafür würdest du auch keinen Berechtigungsparkausweis von deiner Stadt bekommen.

Denn ohne diesen Ausweis, darfst du sowieso auf keinem Behindertenparkplatz parken.

Nein

du darfst ab eines Behinderungsgrades von 60 und nachweis einer "außergewöhnlichen Gehbehinderung" einen entsprechenden Ausweis beantragen damit du dort parken darfst.

Brillenträger gehören definitiv nicht dazu...