Darf man als 16 jähriger alkohol, tabak, usw. verkaufen in einem kiosk?

1 Antwort

Alkohol den man mit 16 selbst kaufen darf, darf man in einem Kiosk natürlich auch verkaufen - wenn man lückenlos von einer erwachsenen Person dabei überwacht wird. Alkohol den man mit 16 selbst noch nicht kaufen darf, sowie natürlich auch Tabak, darf grundsätzlich auch nicht durch 16-jährige verkauft werden, selbst wenn sie von einer erwachsenen Person dabei überwacht werden.

Aha. Auf welcher gesetzlichen Grundlage kommst du zu dieser Einschätzung? Das Jugendschutzgesetz sagt darüber - nichts. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt darüber - nix. Woher nimmst du das?

Wie machen das denn Azubis z. B. im Einzelhandel oder der Gastronomie? Die können ja auch minderjährig sein.

@knutschzwiebel

Auch die nennen interessanterweise keine Gesetzesquellen dafür. Ich weiß, dass das jetzt unwahrscheinlich klingt, aber ich bin mir nicht so sicher, dass das wirklich stimmt. Ich hab versucht, dass irgendwo zu finden (also nicht als Auskunft oder Brief oder Artikel, sondern richtig als Gesetzes- oder Verordnungstext) - Fehlanzeige. Den RAT, Jugendliche nur das ausschenken zu lassen, was sie auch trinken dürfen, den gibt es immer wieder, aber eine wirkliche Grundlage dafür? Hm. Auch Ministeriumsabteilungen können sich mal irren.

Das stimmt aber nicht ganz. Bzw. vielleicht schon. Aber wenn ein 16-jähriger in einem Kiosk arbeitet, darf er bereits Tabak verkaufen, weil er arbeitet, das haben ihn seine Eltern wohl erlaubt. Er darf wie gesagt nicht alleine im Kiosk sein. Aber er darf den Tabak oder nachzufragen verkaufen und kennt aich die Preise wie von allen Waren. Er ist niemals im Besitz der Ware, sondern überreicht sie, wohl gemerkt mit einer Vollmacht, da er ja wir erwähnt für den Ladenbesitzer arbeitet. Referenzen: Btw. Ich kaufe meine Tabak Waren ständig von 14 Jährige Inder. Schließlich kannst du auch ein 6 jähriges Kind mit einer Vollmacht zur Tankstelle schicken und für dich Tabak kaufen lassen; mach den Selbsttest:)

@AndreaxAnders

Eine "Vollmacht" erlaubt niemandem gegen Gesetze zu verstoßen ;) Bitte informiere dich erstmal genauer, bevor du Halbwissen verbreitest. Auch das 6-jährige Kind bekommt selbstverständlich keinen Tabak an der Tankstelle - auch nicht bei Vorlage einer Vollmacht.

"Auch z. B. das Vorlegen einer schriftlichen Vollmacht der Eltern in einem Ladengeschäft (mit dem Inhalt, der Alkohol oder Tabak sei allein für die Eltern bestimmt) stellt keine Sicherheit dar und sollte nicht akzeptiert werden. Verstöße gegen die jugendschutzrechtlichen Vorschriften sind sowohl nach dem JuSchG als auch nach dem GastG bußgeldbewehrt. In Einzelfällen können Verstöße auch strafrechtlich relevant sein. Wir raten daher, sehr umsichtig und sorgsam mit der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige umzugehen."

Quelle: ihk.de

Er versteht nur nicht die Gesetze. Er denkt ein Gesetz sei von keine Weiteren abhängig:) Das ist alles.

Also du lügst jetzt, das ist dir schon klar oder? Ich weiß was ich verbreite, das habe ich erlebt. Du hast es nichtmals ausprobiert. Und ich rede nicht gerne mit Lügner und lese deren Texte auch nicht zuende 😘

@AndreaxAnders

Selbstverständlich lüge ich nicht. Nur weil es Leute gibt, die gegen geltende Gesetze verstoßen macht es das noch lange nicht legal ;) Die entsprechenden Textpassagen habe ich zitiert. Wenn du öffentlichen Behörden/Ministerien nicht glaubst, ist das dein Problem. Deshalb noch einmal: bitte keinen Schwachsinn verbreiten sondern erstmal Informationen einholen.

Handwerkkammer die Quelle? Dein Ernst? Mach erstm deine Schule zuende :D

@AndreaxAnders

Auf dein Niveau begebe ich mich nicht hinunter. Es gibt dutzende Quellen die genau das auch bestätigen. Google solltest du sicher schon bedienen können.

@knutschzwiebel

Ich versuch wirklich ganz ernsthaft, das zu belegen - aber außer dem Schreiben des Ministeriums (das keinerlei gesetzliche Grundlagen nennt), finde ich genau so viele Seiten, auf denen das Gegenteil steht - das man zwar davon abrät, dass es aber keine gesetzliches Verbot gibt...

Naja zeig uns doch alle an😁

@AndreaxAnders

Ich bin an der Stelle raus. Wenn du es nicht verkraftest, dass jemand anderes als du recht hat, solltest du dich lieber nicht einklinken.

Aktion spricht lauter als Worte

Was eine Vollmacht ist!? Das hat nichts mit Gesetze zu tun. Wem du deine Vollmacht gibst, den vertraust du, der darf für dich, in deinem Namen, handeln. Und das sagt auch schon alles. Wenn du dein Kind nicht vertraust, dann schickst du es keine Zigaretten kaufen. Allerdings musst du davon ausgehen, dass der Vollmachtgeber schon erwachsen ist und Verantwortung trägt. Wie jetzt deine Einzelfälle aussehen sollen stand nie zur Debatte. Wenn ich eine Vollmacht von dem Kanzler habe, dann musst du mich behandeln wie den Kanzler, der hätte mir sonst keine Vollmacht gegeben.

@AndreaxAnders

Und wieder mal Schwachsinn. Der Verkauf von Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch eine Vollmacht ändert daran nichts. Durch diese Vollmacht wird der Jugendliche nämlich nicht 18. Und dein Wunschdenken ändert daran sowieso nichts. Nur weil du Leute kennst, die gegen das Gesetz verstoßen, wird es noch lange nicht legal. Davon mal abgesehen hast du wohl die Frage nicht gelesen. Du schreibst nämlich komplett am Thema vorbei ;)

Wie wäre es, wenn du ein 6-jähriges Kind mit einer Vollmacht zur Fahrschule schickst, damit es den Führerschein macht? Das ist vom Prinzip her genau das Gleiche. Denkst du ernsthaft, das funktioniert? :D :D :D

Wenn meine Vater doof wie Stroh wäre und er würde mir eine Vollmacht geben, dann kannst du, laut Handwerkkammer, auch unterbinden, nein das nicht, aber das zumindest nicht unterstützen:) Dann geht der Junge wieder nach Hause und dann kommt der Vater. Willst du das? Zwei Möglichkeiten, er ist strohdoof, darum verkaufst du seinem Kind auch kein Tabak. Oder er macht Theater, ist vielleicht auch freundlich ubd erklärt, dass das unter der Vollmacht seine Unterschrift ist. Was machst du jetzt? Sagst du einfach Nein und beleidigst stattdessen deine Kunden mit Strohdoof? Dann nuss der Junge von jetzt an 300m weiter laufen und der Vater kommt nie wieder? Das bringen die dir bei bei der ihk? Solltest echt mal besser aufpassen, so wird das nichts. Aber hast ein gutes Herz ♥

Du hast immernoch nicht verstanden, dass kein Gesetz alleine steht. Es gibt mehrere Gesetzbücher. Welches verbietet es?

@AndreaxAnders

Nochmal, da du es ja scheinbar ignorierst: Wie wäre es, wenn du ein 6-jähriges Kind mit einer Vollmacht zur Fahrschule schickst, damit es den Führerschein macht? Das ist vom Prinzip her genau das Gleiche. Denkst du ernsthaft, das funktioniert? :D :D :D

Lustig, gute Nacht :)

@AndreaxAnders

Ach, hast du es endlich eingesehen, dass du im Unrecht bist?

Auf so Ideen bist seither nur du gekommen und du sagst ich sei kriminell

@AndreaxAnders

Das ist einfach nur eine logische Schlussfolgerung. Wenn du durch eine Vollmacht das Gesetz umgehst, dass an 6-jährige Kinder kein Tabak verkauft werden darf - dann kannst du mit dieser Vollmacht ja auch andere Gesetze umgehen und ein 6-jähriges Kind zur Fahrschule schicken, damit es den Führerschein macht.

Den Gefallen tu ich dir noch, dann gibt's ein Film und Haiya

@AndreaxAnders

Noch besser, wie wäre es mit einem Waffenschein für 6-jährige Kinder?

Du vertraust deinem Kind ja vollkommen. Dann sollte es auch mit einer scharfen Waffe herumlaufen dürfen.

"Wem du deine Vollmacht gibst, den vertraust du, der darf für dich, in deinem Namen, handeln. Und das sagt auch schon alles."

Wow, ich wette du versteht höchstens die Überschrift davon, denn es geht in dieser pdf ausschließlich und maximal um die "Abgabe und den Verzehr". Das mit der Abgabe kannst du allerdings mit etwas Fantasie selbst gestalten. Danke für die Zeitverschwendung. Wer redet hier am Thema vorbei. Und wirklich polizeilich sieht das auch nicht aus. Das dient höchstens Kinder als Flyer für unterwegs in den Jugendherbergen

@AndreaxAnders

"... Abgabe an/durch Jugendliche ..." - daran kann man nichts falsch verstehen :) Wie das PDF gestaltet ist, musst du schon dem Verfasser - der Polizei überlassen. Nur weil du es nicht schön findest, wird der Inhalt noch lange nicht unwirksam. Und was ist jetzt mit dem 6-jährigen Kind, das Autofahren und Zigaretten kaufen darf und eine scharfe Waffe trägt?

Dafür wird der Elternteil in Verantwortung gezogen der ihn das erlaubt hat. Eie gesagt, bei Zigaretten braucht man jetzt keinen Waffen- oder Führerschein. Also was mit dem 6-jährigen Kind ist musst du dich selbst fragen. Es stand dort niemals "durch", das hast du falsch zitiert, darum kommen dannach auch nur Punkte, weil es nichts aussagt ausser Vorschriften für Jugendherberge, in den die Kinder mit staatlicher Aufsicht betreut werden. "Verfasser der Polizei"👈

@AndreaxAnders

Gesetze sind nicht dafür gemacht um von deinem Wunschdenken zurechtgebogen zu werden. Wenn du einem Profi nicht glaubst, frag doch einfach mal beim örtlichen Polizeirevier nach ;) Kindern darf auch unter Vorlage einer Vollmacht keine Zigaretten verkauft werden. Daran ändert auch dein Wunschdenken nichts.