Darf man Adressen verkaufen oder ist das verboten?

10 Antworten

Hallo Textrologie,

 

prinzipiell ist die Weitergabe personenbezogener Daten im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.

 

§29 regelt die "geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung"  http://dejure.org/gesetze/BDSG/29.html

Eine Weitergabe/Verkauf ist also zulässig, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können.

Wenn die Daten im Telefonbuch stehen, dann dürfte man Sie auch anbieten. Letztendlich wäre das ja lediglich die Dienstleistung, die Daten in einem entsprechenden Dokument zusammenzufassen, denn ein Telefonbuch abschreiben kann schließlich jeder.

Die Frage, die sich mir stellt ist, ob jemand überhaupt Interesse an den Daten hat. Was macht das Adressmaterial so spannend, dass jemand bereit ist, auf Ebay Geld dafür auszugeben? Und wenn diese Merkmale spannend sind, ist dann die Weitergabe der Daten/Merkmale datenschutzrechtlich zulässig? Und wer hat überhaupt das Nutzungsrecht an diesen Daten - heißt woher kommen die eigentlich?

 

Fragen über Fragen - das Adressgeschäft ist kompliziert....

Beste Grüße

Der Listprofi

 

 

das ist gang und gebe in vielen branchen, 1€ pro addresse werden gezahlt, aber da muss mehr kommen, als name und anschrfit, zumindest eine einschätzung der bonität....

ok, legal ist es trotzdem nicht....

Himmelchen, das ist selbstverständlich illegal. Oder hast Du von jedem eine Genehmigung, dass Du mit den Adressen hausieren gehen darfst? Also bitte ....

Ich sag nur Datenschutzgesetz. Das wäre dann gewebsmäßiger Adressenhandel, und setzt eine Strafe in einer Höhe, dass du gleich Privatkonkurs anmelden kannst!

Absolut illegal! Wie kommt man auf sowas? kopfschüttel Du würdest deutlich gegen den Datenschutz verstossen und dafür in den Bau wandern.

Fatimaroth  16.03.2011, 09:56

mindestens, wahrscheinlich erschiessen sie ihn aber sofort bei der verhaftung....