Darf man ACAB sagen?

5 Antworten

Man darf alles sagen, was man will. Man kann das auch Meinung nennen. Aber man muss eben auch für alles, was man sagt und meint, die Konsequenzen tragen. Hört es jemand und fühlt sich dadurch beleidigt, darf er dich anzeigen.

Auch beleidigt fühlen darf sich jeder wann und wie er mag. Anzeigen kann man auch grundsätzlich alles und jeden.

Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Es kann nur der anzeigen, der
beleidigt wurde. Bei Beamten kann - da dann das System dahinter gemeint
ist und beleidigt wird - die entsprechende Behörde einen Strafantrag
stellen.

Ob sich Gerichte damit beschäftigen, ob sie eine Beleidigung oder Meinung sehen und was für eine Strafe sie ggf. dafür festlegen, hängt von der Sachlage ab. Wird allerdings ein Beamter beleidigt, sehen sie das nicht so gern, denn da geht es nicht um die Aminositäten eines Einzelnen, sondern um die Repräsentation und Akzeptanz der Exekutive des Landes/Bundes.

So kann es passieren, dass ein Beamter diese Meinung in den Bericht schreibt und das Land oder der Bund Strafantrag stellt, obwohl der betroffene Beamte das persönlich nicht tun würde.

Fazit: Die Polizisten selbst hören das schon lange nicht mehr. Die triffst du nicht. Es ist ihnen Wurscht. Die Behörde dahinter mag das aber gar nicht.

Gruß S.


IlIlIlIlll 
Fragesteller
 12.02.2017, 16:24

hilfreicher text danke dir (Y)

Solange du damit nur deine Meinung vertrittst ist das völling legitim. (Bsp. du trägst einfach ein Shirt, das mit A.C.A.B bedruckt ist, und machst sonst nichts). Wenn du dich aber mit diesem Shirt vor einen Polizeibeamten stellst und es ihm demonstrativ zeigst und darauf hinweist, kann es eine Beleidugung sein. Ich hoffe du konntest das anhand meines Beispieles etwas besser verstehen.

LG

IlIlIlIlll 
Fragesteller
 12.02.2017, 21:33

vielen dank (Y)

An sich darf mann es sagen da es eine Meinung ist die aber von Polizisten zur Anzeige gebracht werden kann aber grundsätzlich ist es nicht verboten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Als allgemeine Meinungsäußerung darf man es sagen.
Fühlt sich ein Polizeibeamter dadurch persönlich beleidigt kann er dich anzeigen.

Mag sein, dass das eine Meinung sein könnte. Aber eine solche Meinung dürfte von keiner Sachkenntnis getrübt sein.