Darf man 2 Jobs haben und doppeltes Gehalt bekommen?

6 Antworten

Wenns sozialversicherungspflichtig ist, wirste in LStKlasse 6 eingestuft. Musst Du wissen, ob sich das für Dich lohnt.

Wenn im Arbeitsvertrag von AG1 eine Nebenbeschäftigung "meldepflichtig" ist, musst du deinen ersten AG um Erlaubnis bitten. Schließlich arbeitest Du dann in deiner Freizeit, das mag nicht jeder.

Wichtig, in dem Fall vor allem für AG2, sind dann Deine Arbeitszeiten. Arbeitszeitgesetz und so gilt incl. beider Beschäftigungsverhältnisse. Du kannst also nicht bis Mitternacht bei AG2 arbeiten, wenn du um 6 Uhr wieder bei Deiner ersten Arbeit anfangen musst.

man muss dabei beachten, dass man arbeitet, um zu leben und nicht lebt, um zu arbeiten ...

  • dass man zeitlich hinkommt mit den beiden Jobs
  • dass man möglichst nicht seinem Arbeitgeber Konkurrenz macht (Stichwort: Wettbewerbsverbot)
  • im Arbeitsvertrag schauen, was da zu Nebentätigkeiten vereinbart wurde

Ansonsten kommts drauf an, ob die andere Tätigkeit als Arbeitnehmer ist oder als Selbständiger bzw. Freiberufler.

Du brauchst das ok deines jetzigen Arbeitgebers und eine 2. Lohnsteuerkarte. Du hast bei LSt.klasse 6 allerdings hohe Abzüge.

Alles über Minijobs http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20031218/b_5.phtml