Darf mal sein eigenes Kind mit zur Klassenfahrt nehmen?
Eine Bekannte ist Lehrerin an einer Grundschule. Die Lehrerin fährt im Juli mit ihrer Klasse auf eine Insel auf Klassenfahrt.
Darf sie ihr eigenes Kind - welches eine andere Schule besucht - mit auf diese Fahrt nehmen? wie ist das rechtlich?
7 Antworten
Mit absprache und Erlaubnis beider Schulleitungen (der der Freundin und der des Kindes) ja
Wenn das Kind fuer diese Tage vom Unterricht freigeschrieben bekommt, dann wahrscheinlich schon. (Wenn es seitens der Schule, die das organisiert zugelassen wird.)
Nein, natürlich nicht. Das Kind unterliegt wie jedes andere auch der Schulpflicht und ist nunmal organisatorisch in den Betrieb der anderen Schule eingegliedert.
wenn sie die kosten für ihr kind selbst trägt und der schulleiter damit einverstanden ist sollte das in ordnung sein.
normalerweise ist das Kind ja auch selbst schulpflichtig. Das Kind geht in die 4. Klasse. Abschlusszeugnis gab es zwar schon, aber es ist noch ein bisschen Unterricht bis zu den Ferien.
Welche dienstrechtlichen Konsequnzen bekommt die Schule, wenn sie die Schulpflicht nicht gewährleisten kann - stichwort Stundenausfall ....
Man kann auch in der schule urlaub beantragen. Zumindest war das zu meiner schulzeit so und es gab schon einige wenige kinder die mal eine woche nicht zur schule gekommen sind weil sie mit ihren eltern verreist sind. Sollte natürlich nicht zu lang und nicht zu oft vorkommen.
glaube nein aber wenn sie vlt mal so nett fragt und so vlt auch ja
Das Kind unterliegt der Schulpflicht. Nimmt sie es mit, begeht sie eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit und fängt sich weiter dienstrechtliche Konsequenzen ein...