darf kindesunterhalt mit schulden verrechnet werden?

3 Antworten

Letztlich beweist du ja selbst, dass er zu Recht das Geld direkt an den Vermieter gezahlt hat. Wenn du nicht einmal den Rest bezahlst, und es zur Zwangsräumung kommen lässt. Als Vater würde ich versuchen, dir die Kinder wegnehmen zu lassen. Wenn du obdachlos bist, geht das ganz schnell.

Gesetzlich auf keinen Fall, denn Kindesunterhalt ist der Anspruch des Kindes, und nicht von dir. Versteht ihr euch aber gut, dann kann man es mit interner Absprache realisieren - dann also ja!!!!

Nein, darf er nicht. Der Unterhalt ist auf Dein Konto zu zahlen. Die Sache mit den Vermietern muß er separat klären.