Darf/kann man mit Fahrzeugbrief und -Schein Auto verkaufen, auch wenn man nicht d off. Besitzer ist?
Meine Mutter hat mir ein Auto geschenkt, allerdings ist er auf ihren Namen zugelassen, d.h. sie ist im Fahrzeugbrief und -Schein als Halterin eingetragen. Ich bin jetzt arbeitslos geworden und kann mir die Versicherung nicht mehr leisten. Jetzt muss ich den Wagen leider deshalb verkaufen. Leider habe ich keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter, um den Verkauf mit ihr abzuwickeln. Es geht das Gerücht um, dass demjenigen, welcher im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, der Wagen gehört, er ihn also auch verkaufen kann. ist das wirklich so, oder mache ich mich strafbar, wenn ich das Auto zum Verkauf anbiete? Kann ich das Auto überhaupt anbieten? Und alternativ - könnte ich den Wagen ggf. abmelden, auch wenn er offiziell nicht mir gehört? Also macht das die Behörde überhaupt?
Bin dankbar für hilfreiche Antworten. liebe Grüße
12 Antworten

Du brauchst die Vollmacht und/oder den Perso deiner Mutter. Ansonsten: nein

wenn du die offizielle vollmacht bekommst darfst du das tun. oder infolge einer forderung

da Du den Fahrzeugbrief offensichtlich nicht hast kannst Du den Wagen zwar nicht verkaufen, aber die Versicherung die ja offensichtlich auf Deinen Namen läuft abmelden. Sollte auch die Kfz-Steuer auf Dich laufen, kannst Du sie ebenfalls abmelden, aber stell bitte das Kfz bei Deiner Mutter ab und gib ihr Schlüssel und Papiere zurück und sag ihr, dass für Dich das Kfz ohne Brief wertlos ist und Du auf das Geschenk verzichtest.

Nur mit deiner Mutter. Sie muss einverstanden sein.

ja, du kannst ihn verkaufen , bitte laß dir die abmeldebescheinigung zeigen, nicht das der neue besitzer dann auf deinen "Namen" weiter und auf deine Versicherung fährt