Darf job center eine kopie von reise pass verlängen,stosst nicht gegen das Datenschutz Gesetz?
Job center verlangt von mir eine Kopie von meiner reisepass. Nach meiner recherche ,das Verstoss gegen datenschutzgesetz. Hier den Text: Erhebung und Speicherung von Unterlagen Pass oder Personalausweis Bei Anträgen auf Arbeitslosengeld II müssen die dazu erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, um die Anspruchsvoraussetzungen nach den §§ 7 ff. SGB II feststellen zu können, was auch die Überprüfung der Identität einschließt (§ 60 Absatz 1 Nummer 3 i.V.m. § 61 SGB I). Zur Kontrolle der Personalien können die Mitarbeiter der Jobcenter auch die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises verlangen, da die Daten des Personalausweises, insbesondere die aktuelle Wohnanschrift, mit den Angaben im Antrag übereinstimmen müssen. Eine Kopie des Dokuments in der Akte ist aber zur Identifizierung und Aufgabenerfüllung nicht erforderlich. Vielmehr genügt ein dort oder auf dem Antragsformular anzubringender Vermerk, dass der aktuelle Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegen hat. Dies entspricht auch der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (vgl. „HEGA 01/12 – 08 – Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte“, ab 20.03.2013 HEGA 03/13 - 09 [1]) und der für die Jobcenter in der Rechtsform der zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen) zuständigen Datenschutzbeauftragten der Länder, wie eine schriftliche Umfrage unter den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 31. Januar 2012 bestätigt hat. D.h job center darf nicht eine kopie von meiner reise pass verlangen um zu sehen ob ich im Ausland war Oder eine kopie an die Akte.
4 Antworten
Es ist klar geregelt, das Jobcenter darf keine Kopien von gar nichts behalten. In der Praxis tun sie es aber immer und ständig... und ich kann nur empfehlen die machen zu lassen. Wenn du dich mit denen anlegst brauchst du einen Anwalt und must vor Gericht gegen sie klagen. Das kann sehr lange dauern und in der Zeit werden sie nicht zahlen.... Wenn es für dich keinen wichtigen Grund gibt ihnen keine Kopie zu geben, dann gib sie ihnen einfach. Der Stress nur um recht zu haben lohnt nicht.
LG incredibleXOR
Ja, ihr seit verheiratet. Das reicht fürs Jobcenter, denn sie ist verpflichtet für deinen Lebensunterhalt auf zu kommen, wenn sie kann. Die Gesetze sind hier nunmal so. Wenn du hier Leistungen beantragst hängt deine Frau mit drin, egal wo sie wohnt.
LG incredibleXOR
Ich würde mal ja sagen. Du darfst dich nicht "unerlaubt" woanders aufhalten, du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Also wirst du den Pass vorzeigen müssen. Kopien davon musst du aber nicht zulassen.
Wenn es verlangt wird, mußt du den Pass auf jeden Fall vorzeigen. Somit kann u.a. überprüft werden, wann du dich wo und wie lange aufgehalten hast.
Doch dürfen sie sonst, könnte jeder mit falschem ausweis kommen und sich falsch ausgeben .
Am Anfang ist ok und bei Deutschen reicht Personalausweiss ,da ich doppel staatbürgerschaft ,vermutet Job center da ich 2reisepasse besitze.
Vielen Dank fùr Den Antwort ,was ich nicht verstehe,Sie verlangen von mir auch kopie des reises pass von meiner Frau,die bekommt keine leistungen von Job center ,da Sie nur Touristen visum besitz .