Darf jeder einfach so eine Schufa Auskunft über mich einholen?

5 Antworten

Seit dem 1. April 2010 ist die Datenübermittlung in § 28a BDSG geregelt. Danach dürfen personenbezogene Daten über eine Forderung nur übermittelt werden, wenn die Forderung durch Urteil festgestellt ist oder ein Vollstreckungstitel gem § 794 ZPO vorliegt, die Forderung unbestritten in der Insolvenztabelle festgestellt ist, der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa mindestens vier Wochen liegen, die Übermittlung der Daten an die Schufa rechtzeitig angedroht wurde und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.

quelle: wikipedia

Jeder darf das nicht! Nur der, dem du eine Einwilligung unterschreibst, das er das darf. Und mit dem Vorlegen einer eigenen Schufa Auskunft bei den Vermietern, das musst du mit den Vermietern aushandeln, ob sie das so akzeptieren oder nicht.

Macht er es aber ohne meine Einwilligung, dann bekommt er die Auskunft trotzdem???

Um eine Auskunft von der Schufa zu bekommen, muß man Vertragspartner der Schufa sein (dann kann man abfragen und melden). Als zweites benötigt der Händler/Dienstleister (oder Vermieter, falls Schufa-Vertragspartner) immer die Einwilligung des Betroffenen. Diese Einwilligung wird schriftlich erklärt (zu Beweiszwecken). Der Betroffene unterschreibt die sog. Schufa-Klausel, die dem Händler/Dienstleister/Vermieter danach erlaubt, über den Betroffenen anzufragen und über ihn zu melden. Deinem künftigen Vermieter unterschreibst du die Schufa-Klausel, wenn du in die letzte Auswahl gekommen bist und zwischen dir und dem neuen Mietvertrag nur noch die Schufa-Abfrage steht (und nicht vorher - und so sagst du es dem Vermieter auch höflich).
Deine angeforderte Selbstauskunft gibst du natürlich nur als Fotokopie aus der Hand und schwärzt natürlich Angaben, die den anderen nichts angehen.

Es gibt zwei Varianten: 1. du gibst deine Einwilligung, dass eine Auskunft eingeholt werden darf. 2. derjenige weißt nach, dass er ein so genanntes "berechtigtes Interesse" hat. Bei der Wohnungssuche ist das der Fall, wenn du die Wohnung haben willst, er sie dir auch vermieten würde, es also kurz vor einem Vertragsabschluss / Mietvertrag steht, dann hat er ein berechtigtes Interesse und darf auch ohne deine Einwilligung eine Auskunft bei Schufa oder Creditreform Boniversum oder einer anderen Auskunftei anfordern. Das berechtigte Interesse muss er belegen können. Nicht legal wäre es, wenn du nur zur Wohnungsbesichtigung kommst und er dann schon eine Auskunft einholt. Da fehlt dann das konkrete Vertragsverhältnis oder die Geschäftsanbahnung ist noch im zu frühen Stadium.

Sorry, aber könnte es sein, daß du zu 2. etwas verwechselst? Ohne unterschriebene Schufa-Klausel läuft nichts.