darf in einer Spielstrasse auf einer für Fahrzeuge ausgewiesenen Fläche mit P, ein Wohnmobil geparkt werden und das unbewegt über viele Wochen?

4 Antworten

Das Fahrzeug ist zugelassen und hat eine gültige Hauptuntersuchung?  Wenn ja dann darf es sogar Monate dort unbewegt parken.

Eine Ausnahme wären die ganz grossen Wohnmobile über 7,5 Tonnen. Diese dürfen in Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dort nicht geparkt sein.

Diese dürfen in Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dort nicht geparkt sein.

Dürften sie schon,
es darf nur nicht regelmäßig so sein.

Das "P" kennezichnet Parkflächen für zugelassene Kraftfahrzeuge; folglich darf das Wohnmobil dort parken.

Ein Wohnanhänger ohne Verbindugn an ein zugelassenes Kfz darf nicht über längere Zeit dort abgestellt werden.

Du meinst wahrscheinlich einen Verkehrsberuhigten Bereich.

Ich kann zwar irgendwo verstehen dass dies den Anwohnern da auf die Nerven geht, aber wenn es zugelassen ist darf der da stehen.

Wenn das Fahrzeug zugelassen ist und keine weitere Regelung der Parkdauer ausgewiesen ist, dann denke ich schon.