Darf das theoretische Gewicht auf dem Lieferschein stehen oder muss dort das tatsächliche (verwogene) Gewicht ausgewiesen sein?

5 Antworten

Wenn etwas geliefert wird, hat es ein konkretes Gewicht und das muss auch angegeben werden, falls es für die Ladung oder für die Lieferung wichtig ist.

Wenn nicht die Menge geliefert wurde, wofür Geld bezahlt wurde, dann handelt es sich um einen Mangel in der Menge. Der Lieferschein ist sicherlich ein logistischer Beleg, aber kein rechtlicher. Nichts desto trotz kann die Lieferung abgelehnt werden, wenn die Liefermenge abweicht vom Lieferschein. Oder der Lieferant bestätigt die Mindermenge, so dass der Anspruch auf die fehlende Menge dokumentiert ist.

Im B2B-Bereich wird eine hohe Selbstverantwortung verlangt bzgl. der Kontrolle des Wareneingangs. Die Mängelrüge bei einem offenen Mängel, wie es eine Mindermenge ist, muss die Rüge sofort erfolgen. Ansonsten gilt die Ware als angenommen.

Genau so kenne ich es auch von anderen Gewerken. Der LS muss den Ist-Bestand aufzeigen. Denn nur der ist für Abrechnung , Aufmasse usw. Relevant.

Ggf. macht man einen handschriftlichen Vermerk mit der tatsächlichen Menge auf den LS und nur das wird abgezeichnet.

Oder eben ablehnen, auf korrekten LS bestehen.

Erfahrungsgemäss gewöhnt sich der Lieferant das dann sehr schnell ab (denn seine Rechnungen werden ja entsprechend gekürzt.

@SiViHa72

Nur mal so als Beispiel aus meinem Job:

Lieferant liefert 10km Kabel, theoretische Menge 12. 

Unser Polier oder wahlweise Bauüberwacher macht denen die Hölle heiß, der zeichnet nur 10 ab.

Auf dem Lieferschein muss das tatsächliche Gewicht angegeben sein.

Der Lieferschein gilt (unter anderem) als Grundlage für die Frachtpapiere. Wird die Ware zum Beispiel per LKW versandt, muss der Fahrer den Lieferschein der Polizei oder der BAG (Bundesanstalt für Güterverkehr) gegenüber vorweisen können. Stimmt das tatsächliche Gesamtgewicht nicht, gibt es Ärger, sofern der LKW überladen. Und damit ist eine Strafe vorprogrammiert.

Das theoretische Gewicht wird immer größer angegeben als das tatsächliche Gewicht. Gibt es außer bei der "Überladung" des LKWs irgendwelche rechtlichen Probleme ?

@Klooos

Welches Gewicht wird denn zur Ermittlung der Frachtkosten heran gezogen? Kaum ein Auftraggeber (Absender) gibt gerne ein höheres Gesamtgewicht an, um dann mehr an Frachtkosten zahlen zu müssen als notwendig.

@derhandkuss

Der Ansatz mit den Frachtkosten erübrigt sich dementsprechend, wenn die Firma eigene LKWs hat. Das theoretische Gewicht wird in sofern benutzt um dieses auch in Rechnung zu stellen. (Ob der Kunde dies nun beanstandet ist dahingestellt)

üblicherweise steht dort das theoretische Gewicht. Hab noch nie gesehen, daß im Stahlhandel Halbzeuge beim kommissionieren nochmals gewogen werden.

Ist die Berechnung (Rechnungsstellung) von dem theoretischen Gewicht auch üblich?

Das wird jeweils angegeben.

Metallhandel ist kein Einzelhandel mit Fleischsalat, Käse oder Schweinenacken.