Darf in den USA ein Hausbesitzer einen Einbrecher einfach abballern?

3 Antworten

Auch du darfst dein Zuhause,Familie und Eigentum mit Waffengewalt verteidigen. Es muss nur angemessen sein.
Wenn bei mir jemand Einbruch begeht, dann frage ich nicht was er will, sondern sorge mit allen Mitteln dafür, das dieser zu keiner Gegenwehr mehr fähig ist. Dabei ist es auch egal ob er das überlebt.
Und damit müssen diese Verbrecher auch rechnen.

Nein, "einfach erschießen" darf man einen Einbrecher nicht.

Zunächst muss mindestens eine nachvollziehbares Gefahrengefühl vorliegen (eine Gefahr muss nicht tatsächlich existieren). Wenn du zum Beispiel abend heimkommst und einen Einbrecher durch dein Fenster siehst, bist du nicht selbst in Gefahr und kannst einfach dem Haus fernbleiben und die Polizei rufen.

Wenn du allerdings tatsächlich in einer Gefahrenlage bist, kommt es auf den Staat an. In vielen Staaten wird es ähnlich wie in Deutschland gehandhabt, wo du zuerst eine "Pflicht zum Rückzug/zur Flucht" hast, wenn du die Möglichkeit hast. (Beispiel: jemand steht auf deinem Grundstück, du könntest einfach Tür und Tor verriegeln). Erst wenn du tatsächlich unmittelbar in einer Gefahrensituation bist, wäre es dir erlaubt, Gewalt anzuwenden.

In einigen anderen Staatengibt es aber sogenannte "Castle laws" oder "stand your ground" laws. Dort darfst du Gewalt anwenden, sobald du nur nachvollziehbar erklären kannst, daß du dich bedroht gefühlt hast. Wenn es dabei zur Tötung kommt, kann dir das unter Umständen nicht als Nachteil ausgelegt werden.

Das ist natürlich nur eine grobe Umschreibung. Auch in letzteren Staaten darf das Ziel nur sein, den vermeintlichen Angreifer unschädlich zu machen. Du dürftest einen Einbrecher also nicht in Exekutionsart töten.

In vielen Staaten wird es ähnlich wie in Deutschland gehandhabt, wo du zuerst eine "Pflicht zum Rückzug/zur Flucht" has

Wo soll das stehen?

Es heißt eigentlich das Recht muss nicht vor Unrecht weichen.

Ja, entsprechende Personen die sowas gemacht haben wurden schon vor Gericht freigesprochen.