Darf ich während meiner Privatinsolvenz ein Sparbuch für meinen Sohn eröffnen?
Ich bin ja mittlerweile fast zum " Experten " in Sachen Privatinsolvenz mutiert ;-) Was ich noch nicht weiß , erfrage ich . Da die Zeiten in der Vergangenheit und wohl auch in nächster Zukunft finanziell hart waren und sind , sprach mein Sohn neulich den Wunsch nach einem Sparbuch -bzw Taschengeldkonto an . Wie ich in anderen Beiträgen schon erwähnte , bin ich immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase . Vermutlich ist unser Gericht etwas überlastet . Also ......darf ich auf den Namen meines Kindes ein solches Konto eröffnen ? Wo ich jeden Monat etwas Geld überweise , zu Weihnachen und Geburtstagen vielleicht etwas mehr ? Er eine Geldkarte bekommt um sich Geld aus dem Automaten zu holen wenn er Bedarf hat ?
2 Antworten
Du darfst auf jeden Fall ein Sparbuch auf Deinen Sohn einrichten.
Übrigens darfst Du auch ein Sparbuch auf Dich einrichten ohne dass was passiert. Denn: Mit dem Dir verbleibenden Geld (der pfändungsfreie Anteil) mit dem kannst Du machen was Du willst; wegen mir 25 Sparbücher auf Deinen Namen einrichten.
Du bist doch keine Leibeigener des IV sondern ein freier Mensch und sollst nur nicht alles glauben was man so hört und schon gar nicht die Sachen aus dem Fernseher glauben!!
ja , da der Kontoinhaber dein Sohn ist
Auch wenn dieser minderjährig ist ?