Darf ich während des Antrages auf Erwerbsminderungsrente einen Minijob annehmen?

3 Antworten

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Hallo Tine49,

Sie schreiben:

Darf ich während des Antrages auf Erwerbsminderungsrente einen Minijob annehmen?<

Antwort:

Da Sie die DRV von diesem Minijob in Kenntnis setzen müßen, ist der Minijob ein schädliches Signal an die DRV dahingehend, daß es mit Ihren gesundheitlichen Problemen vermutlich doch nicht so schlimm ist!

In der Regel werden Sie von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung nur dann wirklich ernst genommen, wenn Ihre medizinische Beweisführung etwas taugt und wenn Sie wirklich arbeitsunfähig sind!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen glasklar nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft nur noch unter 3 Stunden ausüben können!

ich habe vor ca. 10 Monaten den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, vor drei Monaten kam die Ablehnung. Seitdem läuft der Widerspruch mit Hilfe des VDK.<

Antwort:

Bitte prüfen Sie ggf. an Hand des Roten-Faden unter folgendem Link, ob Ihre Krankenakte wirklich etwas taugt oder ob diese ggf. optimiert werden muß:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Da ich seit über einem Jahr bereits ausgesteuert bin und jetzt auch der Anspruch auf ALG1 ausgelaufen ist, sieht es finanziell sehr übel aus.<

Antwort:

Ihre finanzielle Situation interessiert die DRV nicht, das ist ggf. eine Aufgabe für das Sozialamt!

Einen Anspruch auf ALG 2 besteht nicht, da mein Partner (von dem ich getrennt bin, wir aber noch eine Wohnung zusammen haben), zuviel verdient.<

Antwort:

Warum machen Sie dann keinen Untermietvertrag und gründen einen eigenen Haushalt, so daß Sie als Alleinstehend gelten!

Jetzt habe ich mich auf einen Minijob beworben, Arbeitszeit nicht mehr als 3 std./Tag, bin aber nicht sicher, ob ich damit nicht ein Fehler begehe.<

Antwort:

Taktisch gesehen ist das ein falsches Signal an die DRV!

Kann es passieren, das die RV jetzt erst Recht den Antrag ablehnt?<

Antwort:

Besser wird es durch den Minijob bestimmt nicht!

Ich muss meine KK selbst zahlen und auch von irgenwas leben. Bisher zahle ich alle laufenden Kosten vom Kindesunterhalt und Kindergeld meines Sohnes!<

Antwort:

Denken Sie mal darüber nach, einen eigenen Hausstand zu gründen und diesen durch Untermietvertrag gegenüber dem Sozialamt nachzuweisen!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Einen Anspruch auf ALG 2 besteht nicht,<

Antwort:

Wenn Ihre Leistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden abgefallen ist, dann haben Sie keinen Anspruch auf ALG 2, denn dann gelten Sie als nicht mehr vermittelbar!

In diesem Fall geht es dann eher in Richtung Grundsicherung!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

So lange die Arbeitszeit unter 3 Stunden täglich bleibt, ist der Minijob rentenunschädlich.

Das Kriterium der Rentenversicherung ist aber, ob du mehr als 3 Stunden täglich arbeiten KANNST

Danke für die Antwort! Nein, ich bin nicht in der Lage, mehr zu arbeiten. Jegliche körperliche Belastung muss ich vermeiden. Ich habe den Minijob auch so ausgesucht, das ich den für 3 std. ausüben kann.

Aus welchem Grund wurde die Rente denn abgelehnt?

Nach Aktenlage wurde entschieden, das ich mehr als 6 std./Tag arbeiten kann. Ich bin mit Hilfe des VDK in Widerspruch gegangen....das ist nun aber auch schon mehr als 3 Monate her.