Darf ich während der Insolvenz zur Schule gehen?

6 Antworten

Also bevor das jetzt schief läuft: Du hast im Insolvenzverfahren Obliegenheiten. Du MUSST dich aktiv um Arbeitssuche bemühen usw.

Wenn du diese Obliegenheiten nicht erfüllst, ist deine Restschuldbefreiung in Gefahr.

Das einfachste ist, den Fall beim Insolvenzverwalter zu schildern und sich die "Genehmigung" zu holen.

Eine mögliche Ausnahme wäre beispielsweise, dass du mangels Ausbildung usw. nur Jobs findest, die einen geringen Verdienst unterhalb der Freigrenze bedeuten würden. Dann ist es aus finanzieller Sicht egal, ob du arbeiten gehst oder die mittlere Reife nachholst.

Genau diese Antwort solltest du auch hoffentlich vom Schuldnerberater bekommen.

Natürlich darfst du

Du bist in der Inso und nicht die Eltern ?

Hast Du den Treuhänder bereits gefragt ?

Ja ich bin in der Insolvenz.

Bis jetzt habe ich erstmal meine Schuldnerberatung kontaktiert.

@Skye229

Und was haben die gesagt ? Mit einem Hauptschulabschluss ist man leider meistens nur ein "Leiharbeiterdepp"

Ich finde es deswegen gut das Du die mittl reife nachholen willst

Eigentlich bist Du dazu verpflichtet, ein Einkommen anzustreben. Kannst Du nebenbei arbeiten? Da ein ordentlicher Schulabschluss aber Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht, würde ich versuchen, die Sache einfach vom zuständigen I-Verwalter genehmigen zu lassen.

Nein ich kann nebenbei nicht arbeiten. Deshalb würden meine Eltern mir das finanzieren

@Skye229

Warum nicht? Finden nicht Schulkurse der VHS auch abends statt? Du musst ja nicht Vollzeit arbeiten, aber einen Tag am WE, ein paar Stunden am Tag ginge doch? So würde wenigstens etwas Geld zurückgezahlt. Morgens Zeitung austragen oder Prospekte statt Joggen zu gehen, in der freien Zeit mal irgendwo im Verkauf helfen etc. geht nicht? Du lernst ja nicht 8 Stunden täglich.

@Tasha

Ich bin krank und darf nicht länger als 8 Stunden am Tag einer Tätigkeit nachgehen. Mein Arzt hat es mir strikt verboten Arbeit + Schule. Wenn nur eins von beiden, daher würden meine Eltern die Schule zahlen.

@Tasha Die Tätigkeiten die Du beschreibst lägen sowieso unter der Freigrenze. Das macht für das Verfahren also keinen Unterschied. Es würde trotzdem nichts zurückgezahlt.

Heutzutage will eh nur noch jeder studieren. Es wird dich schon irgendein Ausbildungsbetrieb nehmen. Es ist besser wenn du irgendeine Ausbildung machst, denn wenn du einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 hast, dann hast du zwei Abschlüsse aufeinmal nämlich den Ausbildungsabschluss und den Realschulabschluss AUTOMATISCH ohne Prüfung oder so.