Darf ich während der Arbeitslosigkeit reisen?

7 Antworten

Hi zu deiner Frage,

Urlaub vorher bei der Arbeitsagentur beantragen!!!

Gesamter Agenturbezirk. Arbeitslose haben keinen Urlaubsanspruch, können aber dennoch verreisen, wenn die Arbeitsagentur zustimmt. Das gilt für alle Arbeitslosen, egal, ob Arbeitslosengeld bezogen wird oder nicht. Der Arbeitsvermittler wird in der Regel grünes Licht geben, wenn durch die Ortsabwesenheit keine Arbeitsaufnahme oder eine Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme gefährdet wird. Wichtig: Der Antrag muss eine Woche vorher bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Einen Anspruch auf Urlaub wie in einem Arbeitsverhältnis kennt das Sozialgesetzbuch für Arbeitslose nicht. Es enthält aber Bestimmungen für den Fall, dass sich ein Arbeitsloser nicht an seinem Wohnort aufhält. Die gesetzlichen Regeln sind hier eindeutig: Die Agentur für Arbeit kann einer Abwesenheit für die Dauer von längstens sechs zusammenhängenden Wochen innerhalb eines Kalenderjahres zustimmen. Arbeitslosengeld kann aber nur bis zum Ablauf der dritten Woche gezahlt werden. Wer länger als sechs Wochen ortsabwesend ist, erhält ab dem ersten Tag kein Arbeitslosengeld mehr.

Der Antrag auf Urlaub bzw. Ortsabwesenheit kann erst kurz vor Reiseantritt gestellt werden, weil der Arbeitsvermittler sonst nicht überblicken kann, ob eine Arbeitsaufnahme oder Lehrgangsteilnahme gefährdet ist. Die Zustimmung sollten Arbeitslose deshalb möglichst innerhalb einer Woche vor der geplanten Reise beantragen.

Wird eine dreiwöchige Ortsabwesenheit genehmigt, ist auch der übliche Krankenversicherungsschutz gewährleistet. Anders liegt der Fall, wenn die Ortsabwesenheit 21 Kalendertage übersteigt, denn ab dem 22. Kalendertag fällt mit dem Arbeitslosengeld unter Umständen auch der Krankenversicherungsschutz weg. Dies sollte rechtzeitig mit der Krankenkasse geklärt werden.

Nach einer mehr als sechs Wochen dauernden Ortsabwesenheit ist eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich.

Quelle: Arbeitsagentur.de

Du darfst Urlaub machen , musst es aber der Agentur melden !

Danke für eure Antworten Da habe ich auch noch Bewerbungen laufen, wie sieht es aus wenn man in dieser Zeit für die Firmen wegen Vorstellungstermin nicht zur Verfügung steht? Die werden auch sicher schriftlich eine Einladung wie per Mail schicken. Dann weiss man ja darüber nichts bescheid. Für weitere Antworten vielen dank.

@Ceyhun

Du musst gewährleisten, dass dir deine Post mitgeteilt wird und wenn du dann innerhalb von 24 Stunden den Termin wahrnehmen kannst, passiert da gar nichts.

Du kannst NACH zeitnaher Absprache mit deinem Sachbearbeiter bis zu drei Wochen im Jahr ortsabwesend sein. Innerhalb Deutschlands kannst du auch kurze Reisen unternehmen (wenn du dir das leisten kannst). Du musst nur sicher stellen, dass dein Post dich erreicht und du innerhalb von 24 Stunden bei der Arbeitsagentur vorsprechen kannst.

Du musst, genau wie bei einwem Arbeitgeber, den Urlaub beantragen .. Du hast ein Recht auf Urlaub, aber eben icht ohne vorherige Absprache mit der Agentur für Arbeit ... wenn der Urlaub genehmigt ist, laufen die Leistungen ganz normal weiter ... wenn man ohne Genehmigung wegfährt, wird auf jeden fall das Geld für diesen Zeitraum zurück gefordert und ggfls. auch eine Sperrzeit verhängt ...

Du musst den Urlaub anmelden. Das wirst du bei deinem Termin machen können, wenn die Reise dann nicht direkt im Anschluss stattfindet.