Darf ich von meinem Hartz 4 Geld schulden bezahlen?

11 Antworten

Du solltest Dir von diesem gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen lassen. Als Harz4 Empfänger bist Du zahlungsunfähig und somit, zumindest im Moment, auch nicht zahlungspflichtig. Das weiß dieser Anwalt natürlich sehr genau und droht Dir, bevor Du Dir von irgend einer Seite (z.B. hier) gute Ratschläge holst. Denn wenn er Dich dazu bringt alles auf einmal zu zahlen, dann hat er sein Geld und das ist es was er möchte. Wenn der Beklagte zahlungsunfähig ist, dann muß der Kläger die Kosten zahlen. Keine Bange, der Anwalt bekommt sein Geld. Du mußt allerdings damit rechnen, daß man von Dir diese Beträge zu einem späteren Zeitpunkt eintreibt. Gibt es darüber ein Urteil? Das wäre wichtig zu wissen.

kleriige  25.05.2013, 23:51

Von Deinem Regelsatz kannst Du bezahlen was Du willst bzw. must. Es ist sicher sehr schwer davon auch noch Schulden zu bezahlen. Zu dem Anwalt::: Anwaelte haben das Drohen "tief im Blut". Der weiss auch, dass nichts zu holen ist. Also, wenn es hart auf hart kommt, akzeptiert er Raten von ??40 o. 50 Euro. Lass Dich nicht einschuechtern. Wie gesagt, Anwaelte drohen immer, sind aber keine Goetter, sondern "kochen auch nur mit Wasser".

http://www.bon-kredit.de/go.cgi?pid=34662&target=kreditantrag&subid=5sds4d4s5s5

Sag dem Anwalt das Du Ihn nicht beauftragt hast und er sein Geld vom Auftraggeber erhällt.

Kumani 
Fragesteller
 30.10.2008, 16:09

hallo Mietnormade, ähm,... geht das so einfach ich meine klar die hätten ihn eigendlich nicht beauftragen sollen da wir es müntlich abgeklärt hatten aber aufeinmal zählte das nicht mehr und so kam der anwalt ins spiel. aber teoretisch seh ich das ähnlich denn die wollten unbedingt einen anwalt haben. gruß kumani

Mietnormade  30.10.2008, 16:15
@Kumani

Wer bestellt, der zahlt war schon immer so. Und wenn Deine Mietschulden bei Null sind soll er den Auftraggeber die Rechnung schicken. Was will er den noch von Dir? Gab kein Prozeß mit Kostennotenteilung. Jeder zahlt seinen Rechtsbeistand und Deiner war halt billiger.

Mietnormade  30.10.2008, 16:15
@Kumani

Wer bestellt, der zahlt war schon immer so. Und wenn Deine Mietschulden bei Null sind soll er den Auftraggeber die Rechnung schicken. Was will er den noch von Dir? Gab kein Prozeß mit Kostennotenteilung. Jeder zahlt seinen Rechtsbeistand und Deiner war halt billiger.

Mietnormade  30.10.2008, 16:16
@Kumani

Wer bestellt, der zahlt war schon immer so. Und wenn Deine Mietschulden bei Null sind soll er den Auftraggeber die Rechnung schicken. Was will er den noch von Dir? Gab kein Prozeß mit Kostennotenteilung. Jeder zahlt seinen Rechtsbeistand und Deiner war halt billiger.

Kumani 
Fragesteller
 30.10.2008, 16:26
@Mietnormade

also ich seh das schon so wie du aber eine frage habe ich da noch mal an dich. ist das deine ansichtssache oder weißt du das aus erfahrung bzw. wie kommst du darauf wenn es nicht deine ansichtssache ist?

Mietnormade  30.10.2008, 16:40
@Kumani

Die Frage die sich stellt ist: Für welche Dienstleistung soll 600 Euro bezahlt werden? Wenn die Gegenseite eine Rechtsberatung gebraucht haben so ist es Ihr Privatvergnügen. Hast Du zufällig eine Rechnung bekommen? Normalerweise ist daraus ersichtlich welche Dienstleistung Dir in Rechnung gestellt werden kann. Und wenn die Rechnung kommt kannst Du immer noch Widerspruch einlegen. Dann darf der Herr Rechtsanwalt seine Forderung begründen. Ich weiß ja nicht was genau der Auftrag des Anwaltes war.

Kumani 
Fragesteller
 30.10.2008, 16:49
@Mietnormade

der Auftrag des Anwaltes war es, mir ein Kündigungsschreiben für meine Wohnung ferig zu machen und auch abzuschicken. Konnte durch Hartz4 und Sangsion 2 Monate keine Miete zahlen. Ist aber alles mit dem Amt geklärt worden. Das war alles was der Anwalt gemacht hat!

Mietnormade  30.10.2008, 17:02
@Kumani

Ein Kündigungsschreiben (fristlose Kündigung Standardformschreiben § 543 BGB) für 600 Euro? Das hat sich nach Begleichung der Mietschulden erledigt. Frag doch mal wann Du Ihm den Auftrag dazu erteilt hast.

Kumani 
Fragesteller
 30.10.2008, 17:10
@Mietnormade

ich glaube du hast mich falsch verstanden. Ich war zwei Monate im Rückstand. Meine Vermieter haben dann einen Anwalt eingeschaltet damit er mir sagt das ich fristlos Gekündigt bin und am Ende des Monats raus soll. Und für dieses Schreiben von dem Anwalt meiner Vermieter will er jetzt 600 € haben.

Mietnormade  30.10.2008, 17:27
@Kumani

Doch ich habe das schon verstanden. Der Auftraggeber bist nicht Du. Und der Auftraggeber zahlt. Deswegen sollst Du den Anwalt fragen wann Du Ihm den Auftrag für das Schreiben gegeben hat. Dann weiß der auch wohin er die Rechnung schicken muß.

Kumani 
Fragesteller
 30.10.2008, 20:30
@Mietnormade

also das Leistungszentrum, meine Vermieter und der Anwalt sagen das ich das zahlen muss. Ach ich werde das so machen das ich zu meinem Anwalt gehen werde und ihn einfach mal frage. Ihn muss ich zum glück ja nicht bezahlen das macht ja das Amt. Mal abgesehen das er ein alter Freund der Familie von meinem Ex ist.

Hallo ich bin von beruf meister. Ich hatte auch viele probleme mit Wohnungen und mit anwäten sowie viele Gerichts termine. Leider bin ich zu dem Forum zufällig heute gekommen, leider ist es eine weile her,sicherlich ist das eine oder andere problem schon beseitig, aber ich würde zudem thema noch was hinzu fügen. Es ist schon so wie der Mietnomade es ausspricht, wenn ich du wäre (kumani)würde ich den gegnerischen Anwalt keine müde Pfennig bezahlen.Schließlich hast du ihn ja nicht beauftragt zudem kommt es noch dazu, das ihr ja außergerichtlich bei der leistungszemtrum geklärt habt,du meist wohl mit der Job-Center ? daher war eine einschaltung des Anwalts nicht von nöten, auch wenn du dich mit der Zahlung im verzugs mit 2 Monaten warst. Wenn man mit der Zahlung vom 2 Monats mieten hintereinander im verzug ist kann mann praktisch fristlos gekündig werden. Ist aber nicht so, soviel ich mich noch erinnern kann, hatte ich das gleich problem, ich bin auch mal im verzug geraten und hatte auch 2 monaten keine Miete bezahlt,und weil ich dann noch andauernd streit mit anderen nachbarn hatte und er vermieter eingenbedarf angekündigt hatte wurde ich auch gekündigt,allerdings war das mir egal.da ich einen andere Wohnung gefunden hatte und sowieso wechseln wollte. Aber ich habe damals einen Bersicht aus der Zeitung gelesen, wanach eine Fachanwalt für Wohnungsrecht in der Zeitung geschrieben hat, ich kann mich noch gut daran erinnern, der Anwalt hatte geschrieben,wenn man zwei Monats miete im verzug ist, dann bedeutet das nicht automatisch eine fristlose Kündigung. Mann hat da noch die möglichkeit wenn mann dann die Miete bezahlt wieder in den vorherigen stand versetzen kann, und somit nicht fristlos gekündigt werden kann. Das ist sogar nach eine bestimmten paragrafen wieder legt. Wenn du denn gegnerischen Anwalt schon eine Zahlung geleistet hast, dann fordere es zurück und drohe ihn mit Klage, du hast ja nichts zu verlieren. Womöglich ist der Anwalt gerissen und möchte doppelt kassieren. Vielleicht hat er schon von dem beauftragten eine Zahlung kassiert und probierst ob er es auch von ihnen eine zahlung bekommt. Junge lass dir nicht alles gefallen und mache nicht in die Hose. in disen sinne wüsche ich dir alles gute. gruß Meister em.

Hallo, ignoriere die Briefe von den Rechtanwalt. Du bekommst haz4, da hat er kein Recht von dir Geld zu verlangen. Er kann dich auch nicht anklagen. ´Zahle keinen Cent, du hast die ja nicht beauftragt. Soll er es von den jenigen holen die Ihn auch beauftragt haben.

Klar darfst du von deinem Regelsatz Schulden begleichen, das musst du sogar.

Erkäre ihm, dass bei dir nichts zu holen ist und dass er lieber der Ratenzahlung zustimmen solle, bevor er garnichts bekommt.