Darf ich vom Friseur nach der Nachbesserung Geld zurück verlangen?

5 Antworten

Also, du hast dem Friseur die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben.

Diese ist fehlgeschlagen.

Rein rechtlich müsstest du dem Friseur jetzt ein weiteres mal die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. (Du darfst aber einen anderen Mitarbeiter verlangen.) Wenn diese auch fehlschlägt, dann kannst du zu einem anderen Friseur gehen und dort deine Haare richtig färben lassen. In dem Fall hast du nicht nur Anspruch auf Rückerstattung des Preises, sondern auch die Mehrkosten (wenn der andere höhere Preise hat).

Ist die Frisur granicht mehr zu retten steht dir unter Umständen Schmerzensgeld zu. (Üblicherweise 200-500€)

Für beides wirst du aber einen Anwalt brauchen, denn der Friseur wird kaum freiwillig mehr rausgeben als du bezahlt hast.

okay Dankeschön :D 

Also iwie ist dort kein Text. 

Ich war vor ein Paar Wochen beim Friseur und wollte lila Haare. Der Friseur (Profi übrigens) hat die Haare rot gemacht. Am nächsten Tag bin ich hin und wir haben einen Termin für die Nachbesserung gemacht. DA hat er mir die Haare aber blau gemacht. jetzt hatte ich 162€ dafür bezahlt und das Ergebnis ist kein bisschen lila. Ich habe auch gesagt, dass es blau ist aber sie haben gesagt ich soll erst mal heim gehen und schauen. Kann ich jetzt Geld zurück verlangen? Weil das blau wirklich schrecklich ist und ich damit gar nicht raus will!! 

Wenn es absolut nicht dem Vereinbartem entspricht durchaus. Allerdings musst du dich klipp und klar ausgedrückt haben z.B. die Farbgebung. Zumindest anteilig könntest du etwas verlangen wenn es statt blond grau geworden ist.

oke danke :)

Ja, alles und zusätzlich noch ein angemessenes Schmerzensgeld. Also, wenn die Haare nicht noch komplett ausfallen, sollten 500 - 1.200 € ein angemessenes Schmerzensgeld sein.

Wegen einer fehlerhaften Farbbehandlung verlangte eine Frau von ihrem Friseur 15 000 Euro Schadensersatz für eine Haarverlängerung und 1500 Euro Schmerzensgeld, da die Haare kaputt waren. Da ihre langen blonden Haare ihr besonders wichtig waren, sei die Haarverlängerung nötig gewesen, argumentierte die Frau. Sie erhielt 9.000 Euro Schmerzensgeld.

http://www.datentransfer24.de/Schmerzensgeld-Friseur.html

Woher ich das weiß:Recherche

Rechtlich nein!

Die Leistung (Haare schneiden) wurde ja erbracht. Die Qualität des Haarschnittes ist leider nicht gesetzlich geregelt.

es war aber Haarfarbe 

@lilalara46

"Die Qualität des Haarschnittes ist leider nicht gesetzlich geregelt."

Aber im Vertrag den Kunde und Friseur eingegangen sind. Hat sie lila verlangt und bekommt blau ist der Vertrag eindeutig nicht erfüllt worden.

@5432112345

Das mein ich auch aber bei Dienstleistungen ist das wohl noch etwas anderes :/