Darf ich unmittelbar nach einem Zebrastreifen parken?
In meinem Fahrschulbogen ist ein Bild abgebildet, wo ein Pkw vor und ein Pkw hinter einem Zebrastreifen parkt. Vor einem Zebrastreifen darf man ja nicht parken(5mAbstand) aber direckt nach einem schon oder wie ?
4 Antworten
In StVO Anlage 2 Abschnitt 9 Nr 66 steht:
"Fahrzeugführern ist das Halten auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor verboten."
Sinn ist, dass man die Fußgänger nicht behindert und nicht gefährdet. Vor dem Überweg verdeckt man die Sicht für andere Fahrzeuge auf den Überweg. Parkt man jedoch hinter dem Überweg, so wird keine Sicht verdeckt. Nach unserer Rechtsprechung ist das erlaubt.
So wurde schon 2 x von einem Ordnungsamt argumentiert, aber die Gerichte schlossen sich nicht an. Gegenrichtung bedeutet auch andere Straßenseite, also daher auch immer noch einen gewissen kleinen zusätzlichen Abstand.
Ja ich hab auch schon mitbekommen, dass da Ordnungsämter ähnliches versucht haben. ;) Mein Kommentar bezog sich ja auch auf die tatsächliche Situation an einem Überweg und die nicht in der StVO. Dass Ordnungsämter es mit der StVO bzw. ergänzenden Vorschriftne nicht so genau nehmen hab ich auch schon mehrmals erfahren müssen/dürfen.
§ 12 StVO - Halten und Parken
"(1) Das Halten ist unzulässig
4. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,"
Man darf sich also nicht genauf auf den Überweg stellen oder aus der eigenen Fahrtrichtung gesehen innerhalb von fünf Metern davor halten.
während ich gesucht und geschrieben habe, war wieder mal jemand schneller.
;-) DH
vor/dahinter 5 m Abstand.
Das ist so leider falsch.
luftbabbon kommt von "Luft babbeln".
du darfst direkt (direkt ohne CK) hinter de, zebra parken, aber empfehlenswert wären trotzdem 3-5 m damit kinder nicht übersehen werden.
Völlig korrekt. Wobei ich sagen muss, dass man einen Fußgänger natürlich schon verdeckt, wenn man hinter dem Überweg steht und ein Fahrzeug aus der Gegenrichtung kommt. Aber die StVO sieht das wohl anders... ;)