Darf ich um 23 Uhr nachts ins Kino?
Hallo Leute,
Ich will spontan heute Abend um 23 Uhr ins Kino gehen in den Film ,,Sinister''. Ich bin allerdings erst 16 Jahre alt ( wohne nicht mehr bei den Eltern) , habe aber 3 Begleitpersonen (alle über 18 ) dabei.
Ist es gesetzlich erlaubt, dass ich mit denen 3 dahin darf ? Wir fahren mit dem Auto meines Freundes, bei dem ich über die Ferien bin.
Er meinte die im Kino würden mich rausschmeißen, wenn sie sehen, dass ich keine 18 bin. Stimmt das ?
Wäre echt dankbar, wenn mir jemand, der sich da auskennt, helfen könnte :)
9 Antworten
Tja, wenn der Film FSK 16 ist und du in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person über 18 bist, dann darfste.
http://www.service-kino.de/fsk.html
Problem halt: die schriftliche Beauftragung deiner Personensorgeberechtigten ( i. d. Regel die Eltern).
Oder hat eine deiner Begleitpersonen eine Erziehungsbeauftragung?
Sorry, aber dein Kommentar ist absolut falsch! O. g Link von mir haste wohl auch nicht verstanden, oder?
Aber bevor ich mir hier die Finger wund schreibe:
ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
Absatz 1 Nr. 4 (den Rest zu lesen schadet aber auch nicht^^)
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html
Fazit: vor dem kommentieren sich vorher besser informieren. :P
Und an @stylerbraut95:
Vielen Dank für den Stern. ;)
http://www.helpster.de/jugendschutzgesetz-ausgehzeiten-in-jedem-alter-einhalten_38640#zur-anleitung
Im Kino gilt: Endet ein Film erst nach 24 Uhr, darf ein Jugendlicher ab 16 Jahren ihn nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Das Jugendschutzgesetz verweist bei der Auswahl von Filmen auf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die eine entsprechende Liste von ungeeigneten Filmen führt.
Erziehungsberechtigter (neudeutsch: Erziehungsbeauftragter) kann und darf jede Person über 18 sein. ;)
nein. ein erziehungsberechtigter ist ein elternteil mit sorgerecht. hat ein elternteil kein sorgerecht, ist er auch nicht erziehungsberechtigt.
Sorry, aber dein Kommi ist Quark mit Soße!
Also erstens muß der Film ab 16 Jahren freigegeben sein damit du rein darfst (ich kenne den Film nicht) . Ansonsten zitiere ich mal grad. Zeitliche Beschränkungen: Beim Kinobesuch von Kndern oder Jugendlichen OHNE erziehungsbeauftragte Person muss die Filmvorführung BEENDET sein bis: 22Uhr wenn der Jugendliche unter 16 Jahre ist 24Uhr wenn der Jugendliche unter 18 Jahre ist Hoffe das hilft dir weiter.
der is ab 16 und is aber erst kurz vor 1 zuende :/
Kommt ganz aufs Kino an. Ich GLAUBE es ist gesetzlich nicht erlaubt. Habe ich aber schon gemacht, und da war ich 15. Probieren kann mans. Wird mit Sicherheit klappen.
ich glaube das geht nicht , egal ob die Begleitung über 18 jahre alt ist odedr nicht. Es kommt auch darauf an , ob der Film ab 16 ist oder ab 18 Jahren.
erziehungsberechtigter heißt ein elternteil mit erziehungsrecht, sprich mit sorgerecht. hat die person kein sorgerecht dann ist es kein erziehungsberechtigter. ist der film bis 24 uhr nicht beendet, muss kind also raus.