Darf ich Taschenmesser aus den Niederlanden einführen?

3 Antworten

Die einzigen messer die du nicht einführen darfst sind seitlich öffnende Springmesser mit einer Klingenlänge von über 8,5 cm, nach vorne öffnende Springmesser (OTF) und Balisongs (Butterflys) mit einer Klingenlänge von über 41mm.

Ich bin mir sicher dass es Zivilbeamten waren, ich würde mir aber auch den Dienstausweis zeigen lassen.

Sorry, ich vergaß Fallmesser zu erwähnen, die sind in Deutschland auch verboten.

Da gibt es keine Bestimmungen.

Messer sind in den allermeisten Fällen Werkzeuge. Sind sie als Waffen eingestuft (z.B. Dolche) dann musst du mind. 18 sein und das Messer in einem verschlossenem Behältnis transportieren.

Nur Messer, die in Deutschland verboten sind (z.B. Butterflymesser, Faustmesser, Fallmesser, Springmesser die nach vorn öffnen, Springmesser, die seitlich öffnen und Klingen länger als 8,5 cm aufweisen) darfst du nicht einführen.

Normale Taschenmesser sind vor dem Gesetz nichts anderes als die Schuhe die du trägst. Gegenstände des Alltags.

Ein klassisches Taschenmesser ist kein verbotener Gegenstand! Insofern kannst du ein solches durchaus nach Deutschland mitbringen!