Darf ich Sachen (z.B. Kugelschreiber) aus dem Büro mitnehmen oder ist es verboten?

25 Antworten

Hallo! Er darf das. Nicht weil Du einen Kugelschreiber mitgenommen hast, sondern weil er Dir einen endgültigen Eigenverbleib nachweisen kann. Rechtlich ist es übrigens - vom Schreibtisch mitgenommen - kein Diebstahl sondern eine Unterschlagung. Viele kennen den Unterschied nicht. Vieles ist da übrigens unverständlich wenn man die Zusammenhänge nicht kennt. Hast Du deine Firma verlassen und es wird bei Dir im Auto aus Firmeneigentum gefunden : - Eine gebrauchte Bohrmaschine. Wert 80 Euro. Unterschlagung / Diebstahl nicht unbedingt nachweisbar.

Ein Dübel. Wert 10 cent. Unterschlagung / Diebstahl ist nachweisbar.

Ich wünsche Dir eine schöne und Stress arme Woche.

Mir scheint, dass du selber den Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung nicht kennst.

Unterschlagung ist, wenn ich eine fremde Sache bereits in Gewahrsam habe und sie nicht mehr rausgebe. z. B., wenn der ArbN Geld für den ArbG vom Kunden vereinnahmt und es sich "rechtswidrig zueignet". Liegt ein fremder Kuli auf einem fremden Schreibtisch und ich stecke den ein, ist das sehr wohl Diebstahl!

@ralosaviv

Das mit dem Kugelschreiber und anderen Gegenständen Ist ein klassisches Beispiel aus Jura - Studium oder oder Unterricht Werk. und sonstige Schutzkräfte. Diebstahl setzt im Unterschied zu Unterschlagung immer eine kriminelle Energie voraus. Beispiel , Du öffnest dafür einen Schreibtisch.

die rechtswidrige Zueignung herrenloser Sachen wird jedoch nicht vom Tatbestand des Diebstahls erfasst......StGB Weiter : <

Beispiel Bohrmaschine : StGB

Kein Diebstahl liegt daher vor, wenn der Täter die Sache nur gebrauchen und dann dem Berechtigten wieder zur Verfügung stellen will <

@kami1a, UserMod Light

Sehr interessant. Da die FS aber ihrem Sohn die Kulis "geschenkt" hat und keinesfalls die Absicht hatte, sie dem Berechtigten wieder zur Verfügung zu stellen, hat das auch nichts mit Unterschlagung zu tun. Das ist - nebenbei bemerkt - auch weit entfernt von der Definition der Unterschlagung. s. o.

@ralosaviv
> Da die FS aber ihrem Sohn die Kulis "geschenkt" hat<

Die Unterscheidung Unterschlagung / Diebstahl bezieht sich hier auf die In Besitznahme. Auch eine Unterschlagung würde eine nur vorübergehende Nutzung ausschließen. Ich arbeite in einem Weltunternehmen, Diebstahl wird dort immer angezeigt und führt zu einer Entlassung und Anzeige. Auch von daher kenne ich diese teils kurios erscheinenden gerichtlichen Urteile und das Beispiel Bohrmaschine Dübel ist gängig. Um noch mal zu verdeutlichen wie kompliziert die Materie ist. Folgenden Fall hatte ein befreundeter Rechtsanwalt. Im Supermarkt hat eine Kassiererin auf Bitte einer Kollegin Ware eingesteckt - beide entlassen es landete vor Gericht. Die Kassiererin wurde wegen Unterschlagung verurteilt - ihre Kollegin wegen Diebstahls.

@kami1a, UserMod Light

Nach deiner Logik ist es also Unterschlagung, wenn man im Supermarkt aus dem offenen Regal einen Artikel einsteckt und nicht bezahlt? Da würde ich aber nochmal darüber nachdenken.

@TETTET

Ich will die Diskussion schon aus Zeitgründen beenden. Gerade diese Thematik wurde oft diskutiert. 2 meiner besten Freunde sind Rechtsanwälte die haben oft mit dieser Thematik zu tun und mir erklärt wie kompliziert das ist, Fall : Eine Kundin hat eine Geldbörse auf einem Karton mit Ware abgelegt - eine andere die Geldbörse eingesteckt. Sie wurde verurteilt - wegen Unterschlagung. Bei Waren greife ich um die Grauzonen zu vermeiden zu 2 krassen Beispielen. Der bekannte Dieb wird immer verurteilt werden weil man ihm eine Absicht unterstellen kann. Ist eine Gurke auf den Boden gefallen und du steckst sie ein so ist das Unterschlagung. Das Gesetz macht eine Unterschied zwischen Gelegenheit und krimineller Energie.

@kami1a, UserMod Light

Das Gesetz macht eine Unterschied zwischen Gelegenheit und krimineller Energie.

Ja, bei der Strafzumessung, nicht bei der Straftat. Deine Freunde können offensichtlich schlecht erklären, denn du hast es nicht verstanden. Um mal dein Beispiel zu nehmen:

Eine Kundin hat eine Geldbörse auf einem Karton mit Ware abgelegt - eine andere die Geldbörse eingesteckt.

Hat die Kundin die Börse dort liegen gelassen ist das Fundunterschlagung, hat sie sie dort kurz abgelegt, um etwas in den Wagen zu legen, ist das Diebstahl.

Ist eine Gurke auf den Boden gefallen und du steckst sie ein so ist das Unterschlagung.

Im Supermarkt ist auch das Diebstahl, egal wo die Gurke liegt.

Ja , Du hättest fragen müssen ! Schließlich sind diese Utensilien Eigentum Deines Arbeitgebers .

Und w a r u m mehrere Blöcke und Stifte für e i n e n Sohn ?

Hoffentlich erfährt d a v o n , nicht auch noch Dein nächster Arbeitgeber

Rede mit dem Chef , erkläre ihm die finanzielle Lage in der Du zur Zeit steckst , und er wird sicher Verständnis haben , und Gnade walten lassen !

Dies war Diebstahl und da kann es eine fristlose Kündigung geben. Selbst bei solchen Kleinigkeiten.

Natürlich darf er das, auch wenn es sich bei Büromaterial nur um einen geringen Betrag handelt! Diebstahl bleibt Diebstahl!!! Außerdem halte ich es für einen sehr großen Zufall, dass Dein Sohn zufällig in die gleiche Schulklasse geht, wie der Sohn Deines Chefs, aber naja...

Du darfst nicht einfach etwas mitnehmen: das ist Diebstahl! Deshalb darf Dir auch gekündigt werden - sogar fristlos.

Noch etwas: wie dumm muss man sein, um so etwas zu machen, wenn der Sohn des Chefs in derselben Schulklasse ist wie Dein eigener Sohn? Ist doch klar, das er es seinem Vater erzählt!

@Geisterstunde

Dasselbe habe ich mich auch grad gefragt...;)