Darf ich per als Nichtjurist in Vollmacht einen Mahnbescheid beantragen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach § 79 ZPO darf jeder dort, wo er keinen RA braucht, einen Prozess SELBER führen. Wann man einen Anwalt braucht, bestimmt § 78 ZPO. Da hier ein MB beantragt werden soll, dies vor dem AG erfolgt, kann man also SELBER einen solchen beantragen.

Man könnte hier jetzt noch auf § 79 Abs. 1 S. 2 ZPO eingehen, aber um es kurz zu machen sei kurz gesagt, dass neben Anwälten vor dem Amtsgericht nur diejenigen andere Leute vertreten dürfen, die in § 79 Abs. 2 ZPO genanntn sind.

Und genau hier kommt dann das Mutterprivileg zum tragen, denn nach § 79 Abs. 2 Nr. 2 es Dir als Familienangehöriger gestattet, mit einer entsprechenden Vollmacht, einen Mahnbescheid für den Sohn zu beantragen.

Gruß MGMGMG

Jeder kann einen Mahnbescheid beantragen. Dafür brauchst Du nicht Jurist zu sein. Am einfachsten geht das über www.online-mahnantrag.de. Da findest Du auch alle Infos. Es ist auch möglich, dass Du das Formular ausfüllst, ausdruckst und Dein Sohn dann im Krankenhaus unterschreibt. Oder Du schickst die Vollmacht mit und unterschreibst dann selber.

Vielen Dank für deine qualifizierte Antwort und den hilfreichen Link. Es geht mir primär darum, meinem Sohn den belastenden Schriftverkehr von der Hand zu halten. Das Krankenhaus in dem er sich befindet, liegt zudem noch recht weit von mir enfernt, so daß ein täglicher Besuch kaum möglich ist. Die Vollmacht wurde von ihm unterschrieben. Nur lässt sich diese beim Onlinemahverfahren nicht mitschicken. Mfg. Seestern

@Seestern271

Beim Online-Mahnantrag wählst du am einfachsten die Druck-Version und druckst den Mahnantrag aus. Dann kannst du den Mahnantrag zusammen mit der Vollmacht von deinem Sohn an das zuständige Amtsgericht schicken.
Bei eine Online-Übersendung brauchst du ohnehin eine Signaturen-Karte zum unterschreiben des Mahnantrages.

Nicht jeder der eine Vollmacht von jemanden hat, darf diesen vor einem Gericht vertreten. Auch nicht im Mahnverfahren.

Normalerweise müsste das Ihr volljähriger Sohn selbst regeln, wenn er geschäftsfähig ist. Es muss sowieso aufgepasst werden das seit Beendigung des Mietverhältinisses 6 Monate vergangen sind. Denn so lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten. Stehen noch Abrechnungen aus, auch noch darüber hinaus. Dann nutzt ein Mahnbescheid gar nichts.

So wie die Frage gestellt ist JA. Aber sinnvollerweise sollte da noch eine Begründung beigefügt sein aus welcher ggf. zu entnehmen ist dass der Sohn nicht unterschriftsfähig ist.